Die Baby-Gangs
In Südtirol sind derzeit 49 unbegleitete ausländische Minderjährige untergebracht. Inwieweit diese in Straftaten verwickelt sind, lässt sich aus den Daten des Landes nicht ablesen.
Die Freiheitliche Ulli Mair wollte mittels einer Landtagsanfrage in Erfahrung bringen, wie viele unbegleitete ausländische Minderjährige sich zum jetzigen Zeitpunkt in Südtirol befinden. Landesrätin Waltraud Deeg schickt in ihrer Antwort voraus, dass die Daten und Informationen unbegleitete ausländische Minderjährige allgemein betreffen, unabhängig von ihrem Rechtsstatus, da für die Art der Unterbringung die Tatsache, dass sie unbegleitet sind und nicht der Rechtsstatus ausschlaggebend vorwiegt.
Demnach waren am 30. Juni 2019 insgesamt 49 unbegleitete ausländische Minderjährige in Südtirol untergebracht. Im Laufe des Jahres 2016 waren insgesamt 150 unbegleitete ausländische Minderjährige in Südtirol untergebracht (am 31.12.2016 waren es 54 Minderjährige). Im Laufe des Jahres 2017 waren insgesamt 170 unbegleitete ausländische Minderjährige in Südtirol untergebracht (am 31.12.2017 waren es 72 Minderjährige). Im Laufe des Jahres 2018 waren insgesamt 142 unbegleitete ausländische Minderjährige in Südtirol untergebracht (am 31.12.2018 waren es insgesamt 40).
Die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen stammen aus Afghanistan, Albanien, Algerien, Bangladesch, Elfenbeinküste, Ägypten, Eritrea, Gambia, Ghana, Guinea, Indien, Irak, Kosovo, Libyen, Mali, Marokko, Nigeria, Pakistan, Palästina, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Togo, Tunesien.
Deeg hat keine Daten über die Ausbildung und die Berufsbildungsmaßnahmen der minderjährigen Ausländer, welche die Erstaufnahme unmittelbar verlassen. Laut Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht, in deren Kompetenz die Strafverfahren gegenüber minderjährigen Straftätern und Straftäterinnen fallen, sind im Jahr 2016 insgesamt 661 und im Jahr 2017 insgesamt 512 Strafvermerke (iscrizioni penali) erfolgt. Es wird von Seiten der Staatsanwaltschaft auch darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um eine allgemeine Datensammlung handelt und nicht nach Staatszugehörigkeit unterschieden wird.
Die Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht erläutert, dass sich anhand der genannten Statistik ableiten lässt, dass im Jahr 2016 das Jahr der so genannten „Baby-Gang“ war und deshalb die Anzahl der Verfahren höher ausgefallen ist. Demnach hätten ca. 30 Verfahren im Jahr 2016 die sogenannte „Baby-Gang“ betroffen.
In diesem Zusammenhang wird von der Staatsanwaltschaft beim Jugendgericht hervorgehoben, dass die Gruppe der „Baby-Gang“ nicht nur von ausländischen Minderjährigen, sondern auch von Südtiroler Jugendlichen beider Sprachgruppen, zusammengesetzt war. Die getroffenen Maßnahmen waren, sei es strafrechtlicher Natur (vorbeugende Maßnahmen, Einleitung des Haupt-verfahrens, Verurteilung), als auch zivilrechtlicher Natur (z.B. außerfamiliäre Unterbringungen). Einige der Anführer/Anführerinnen waren noch unter 14 Jahre alt. (mat)
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