Anzeige gegen Sprüher
Die Beamten der Staatspolizei haben in Bozen drei junge Sprüher angezeigt, die an einer Bushaltestelle auf frischer Tat ertappt wurden.
Während des nächtlichen Streifendienstes haben die Beamten der Quästur Bozen einige Jugendliche bemerkt, die sich hinter einem Schutzdach der Autobushaltestelle im Zollstangenplatz zu verstecken versuchten.
Als die Beamten sich der Gruppe näherten, haben die Burschen sofort die Flucht ergriffen.
Den Polizisten gelang es aber, alle Personen zu stellen. Alle hatten ihr Gesicht mit einer Sturmmaske verdeckt und wurden daraufhin in die Quästur mitgenommen und dort identifiziert.
Es handelt sich um drei Schweizer Jugendliche, welche sich kurz vorher der Beschmutzung mit Farbstiften des genannten Schutzdaches verantwortlich gemacht hatten.
Die festgestellte Straftat ist jene der “Verunstaltung und Beschmutzung von fremden Sachen”. Auch wenn die Sachbeschädigung „entkriminalisiert“ wurde, hat der Gesetzesgeber für obige Straftat eine Geldstrafe von 300 bis 1.000 Euro oder eine Gefängnisstrafe von 1 bis 6 Monaten vorgesehen, wer fremde unbewegliche Sachen oder private oder öffentliche Verkehrsmittel verunstaltet oder beschmutzt.
Weiteres müssen die zivilrechtlichen Konsequenzen und die Verfahrensspesen in Betracht gezogen werden.
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