„Wir können das nicht zulassen“
Die Landesregierung hat entschieden: Um weitere Hotelbauten im Grünen bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu verhindern, wird jetzt an einer Übergangslösung gearbeitet.
von Heinrich Schwarz
Landeshauptmann Arno Kompatscher betont: „Es kann nicht sein, jetzt noch viele Projekte durchzudrücken.“ Die Landesregierung befasste sich gestern mit der Tatsache, dass in letzter Zeit viele Hotelprojekte eingereicht wurden, die im Grünen realisiert werden sollen. Es herrscht Torschlusspanik. Die Investoren wollen ihr Projekt noch schnell genehmigt wissen, bevor das neue Gesetz für Raum und Landschaft am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
„Das neue Gesetz wird einschränkende Regelungen vorsehen. Es sind keine neuen Tourismuszonen außerhalb festgelegter Siedlungsgrenzen erlaubt – mit Ausnahme schwach entwickelter Gebiete“, erklärte Arno Kompatscher gestern im Anschluss an die Regierungssitzung.
Die Landesregierung war einstimmig der Meinung, dass Handlungsbedarf besteht, um den Flächenverbrauch durch Hotelbauten im Grünen nicht weiter ausufern zu lassen. Das Ziel: Die Genehmigung weiterer Tourismuszonen auf der grünen Wiese soll ausgesetzt werden.
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Kommentare (10)
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andreas
Es gibt Gebiete wo es reicht und welche, wo ein paar Häuser oder Campingplätze kein Problem wären.
Diese Hysterie bei jeder Diskussion in Südtirol, wo einige gleich den Weltuntergang prophezeien oder von Wahnsinn sprechen, zeigt dass manchen die Sachlichkeit fehlt und mal wichtig ist, mit einer maßlosen Übertreibung sich Gehör zu verschaffen.
Es scheint als wären wir eine dekadente Neidgesellschaft geworden, denn was geht es eigentlich die Allgemeinheit an, wenn ein Hotelier mit dem eigenen Geld ein paar Betten dazu baut?
Wie er die voll bekommt und den Bau finanziert, ist ja sein Problem.
Kann mir eigentlich mal jemand der TK Anhänger erklären, wozu es Unterschriften für einen Rekurs beim Verwaltungsgericht braucht?
Wenn der Rekurs gerechtfertigt ist, wird er angenommen und wenn nicht, nützen wohl auch 1.000de Unterschriften nichts.
Das Verwaltungsgericht wird sich wohl kaum von politischem Geplänkel beeinflussen lassen.
tiroler
Die vor 2020 eingereichten Anträge müssen nach dem bestehenden Gesetz behandelt bzw genehmigt werden. Alles andere ist gesetzedwidrig und wird zu riesigen Schadenersatzforderungen führen.