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Der Wasser-Streit

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Der Bierkonzern Forst blitzt vorerst mit einem Rekurs gegen eine vom Land beschlossene Einführung einer Gebühr für die Mineralwasser-Ableitung ab. Das Landesgericht ist für die Materie zuständig.

Von Thomas Vikoler

Wenn ein Gericht einen juristisch vertretbaren Weg findet, ein Urteil zu vermeiden, dann nutzt sie ihn auch. Diese Regel in der Rechtsprechung zeigt sich auch in diesem Fall, in dem es um nicht wenig Geld geht: Rund 30.000 Euro an Gebühren, welche die Forst-Mineralwasser-Tochtergesellschaft Aquaeforst jährlich zahlen müsste.

Aber nicht zahlen will.

Die Firma Aquaeforst GmbH, die zum Algunder Bierkonzern Forst gehört, leitet seit Jahrzenten am Vigiljoch „Meraner Mineralwasser“ ab und zahlt dem Land hierfür keinen Wasserzins. Andere Mineralwasserfirmen wie Plose, St. Zacharias, Kaiserwasser und Lavardeo zahlten bis dahin jährlich gerade 7.114,20 Euro.

Als dies vor einigen Jahren bekannt wurde, gab es einen öffentlichen Aufschrei und die Landesregierung bzw. der Landtag mussten reagieren. Die Bestimmungen zu den Mineralwasser-Gebühren wurden abgeändert: Es gibt nun keinen fixen Wasserzins mehr, sondern eine Berechnung aufgrund von drei Faktoren.

Aquaeforst mit dem „Meraner Mineralwasser“ bildet im Unterschied zu anderen Quellen mit Konzession einen Sonderfall: Im Jahre 2007 schlossen die Forst-Tochterfirma, die Therme Meran AG und das Land Südtirol eine Art Vergleich, der folgendes vorsah: Ihre Wasserkonzessionen sollten bis 2038, also 30 Jahre gelten, ohne dass ein Wasserzins fällig wäre.

Der Grund: Die Region Trentino-Südtirol (und später das Land Südtirol) hatte im fernen Jahr 1954 eine Beteiligung an der Thermengesellschaft SALVAR erhalten.

Aus diesem Grund hat das Bozner Verwaltungsgericht nun einen Rekurs von Aquaeforst gegen einen von der Landesregierung 2017 eingeführten neuen Gebührenanteil für die Mineralwasser-Ableitung als unzulässig abgewiesen. Die Forst-Tochter sollte demnach jährlich 30.000 Euro entrichten, legte aber eine Aufsichtsbeschwerde dagegen ein. Weil diese vom Land abgewiesen wurde, wandte sich die Aquaeforst an das Verwaltungsgericht und an das Wassermagistrat in Venedig. Zweiterer Rekurs wird dort im Oktober verhandelt, ersterer wandert nun an das Landesgericht Bozen, welches das Verwaltungsgericht für zuständig hält.

Begründung: Bei der Einführung des neuen Gebührenanteils handle es sich nicht um eine Tarif-Angelegenheit, sondern um ein vermögensrechtliches Verhältnis zwischen Aquaeforst und dem SALVAR-Miteigentümer Land Südtirol.

Sehr kurios.

Der Fall zieht sich also in die Länge, unklar ist, ob die Forst-Tochtergesellschaft, die ab 2018 fälligen 30.000 Euro bisher bezahlt hat oder nicht.

 

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