Tod durch Ertrinken
Die Identität des Mannes, der am Freitag auf der Flucht vor den Carabinieri, in den Eisack sprang, ist geklärt.
Wer ist für den Toten zuständig, Österreich oder Italien?
Diese Frage stellt sich tatsächlich zu dem Fall, der Ende vergangener Woche für Aufsehen und auch Entsetzen sorgte: Ein als dunkelhäutig beschriebener Mann, wurde gegen 3.00 Uhr morgens des vergangenen Freitag von Wasserrettung und Feuerwehren aus dem Stausee von Franzensfeste geborgen. Weil der Mann noch lebte, ordnete der herbeigerufene Arzt eine Überstellung nach Innsbruck an.
Dort verstarb er in den frühen Morgenstunden des Samstag.
In der Innsbrucker Uni-Klinik wurde inzwischen eine Obduktion der Leiche durchgeführt. Ergebnis: Der Mann war ertrunken.
Und zwar auf der Flucht vor den Carabinieri. Diese hatten, nach einem Hinweis eines Bewohners von Franzensfeste/Dorf, der einen Einbruchsversuch gemeldet hatte, die Verfolgung des Mannes aufgenommen. Dieser flüchtete über den Römerweg zum Ufer des Eisacks. Beim Versuch, auf die orographisch linke Uferseite zu gelangen, wurde sein Körper von den Fluten mitgerissen.
Wie nun feststeht, handelt es sich bei dem Flüchtenden um einen 30-jährigen tunesischen Staatsbürger ohne festen Wohnsitz. Er war in der Vergangenheit in Österreich wegen versuchten Einbruchs zu einer Haftstrafe verurteilt worden. In Italien schien der Tunesier in keinem Polizeicomputer auf.
Die Staatsanwaltschaft Bozen hat seine Leiche inzwischen für die Beerdigung freigegeben. Unklar ist aber weiterhin, wer für sie zuständig ist und wo sie beerdigt wird. Eine „administrative Angelegenheit“, heißt es dazu in der Staatsanwaltschaft Bozen. (tom)
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Kommentare (2)
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meintag
Da Er in Österreich aufscheint und in Innsbruck „liegt“ wird es auch diesen Staat für die Beseitigung der Leiche treffen.