Letzte Chance
Bis Donnerstag muss für alle Kinder zumindest ein Impftermin vorgemerkt werden, um Ausschlüsse und Geldstrafen zu vermeiden. In Rom scheint eine schnelle Änderung der Impfpflicht derweil nicht in Sicht.
von Heinrich Schwarz
Südtirol hält sich jetzt strikt an das nationale Impfdekret, das zehn Pflichtimpfungen und harte Strafen für Verweigerer (siehe Print-Ausgabe der TAGESZEITUNG) vorsieht. Laut einem Gerichtsurteil müssen alle Regionen und Provinzen das staatliche Dekret anwenden. Und die Landesregierung will keine strafrechtlichen Folgen riskieren, falls etwa ein nicht-geimpftes Kind im Kindergarten oder der Kita schwer erkrankt.
Eltern, die die Impfsituation ihrer Kinder noch immer nicht in Ordnung gebracht haben, müssen bis Donnerstag, 8. August um 24.00 Uhr zumindest einen Impftermin vormerken, um nicht bestraft zu werden.
Impfverweigerer, aber auch die Landesregierung, die mit Ausschlüssen aus Kindergärten und Kleinkindbetreuungs-Einrichtungen keine Freude hat, hoffen nach wie vor auf eine Änderung der strengen Impfpflicht in Rom. Bislang blieb es aber immer nur bei Ankündigungen der italienischen Regierung.
LESEN SIE IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG:
- Die weiteren Details
- Ausschlüsse und Geldstrafen – was Sie wissen müssen
- Warum SVP-Senatorin Julia Unterberger die Impfsituation in Südtirol als „beschämend“ empfindet
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Kommentare (5)
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meinemeinung
gelten Gesetze nur für einige wenige oder viele ,oder sind sie für alle gleich??
Wenn mein Kind in einem Kindergarten an einer ansteckenden Krankheit erkrankt ,mache ich eine Anzeige , was wird passieren?
Unsere Herr/Damen in Bozen haben keinen Mum Gesetze für alle gleich durchzusetzen wie das gehört
kritiker
wenn ihr kind regelrecht geimpft ist, ist es sehr unwahrscheinlich, dass es an einer durch Impfung vermeidbaren krankheit erkrankt.