Die Steuergarantie
Die Gemeinde Bozen musste in der programmatischen Vereinbarung zum Bahnhofsareal der Eisenbahngesellschaft RFI zusichern, keine Immobiliensteuer GIS einzuheben. Auch von Bonifizierungskosten ließ sie sich (größtenteils) freihalten.
von Thomas Vikoler
Der (bisherige) Grundeigentümer bestimmte die Bedingungen. Diesen Eindruck gewinnt man bei der Lektüre der 82-seitigen programmatischen Vereinbarung zum Bozner Bahnhofsareal. Bis Anfang dieser Woche wurde sie unter Verschluss gehalten.
Die TAGESZEITUNG hat gestern über die derzeit unbestimmten Nebenkosten berichten, welche auf die öffentlichen Verwaltungen (Gemeinde Bozen, Land) zukommen werden.
Im Vertrag steht auch, dass die Bahngesellschaft RFI, derzeit Eigentümerin eines großen Teils der 40 Hektar Bahnhofsgeländes, eine Art Steuergarantie gegeben wird. Eine Garantie, insbesondere während der urbanistischen Umwandlungsphase keine Immobiliensteuer GIS bezahlen zu müssen.
Unter Artikel 19 der Vereinbarung wird auf das Landesgesetz zur Gemeindeimmobiliensteuer (LG 3/2014) Bezug genommen, das eine Befreiung von der GIS für eine Reihe von Immobilien vorsieht. Die Steuer wird erst fällig, wenn bestehende oder neue Immobilien von RFI an Dritte abgetreten worden sind.
Weil die staatliche Eisenbahngesellschaft für einen anderen Bahnhof in einer italienischen Gemeinde eine stattliche GIS-Rechnung erhielt (und dagegen, juristisch erfolgreich, vorging), ließ sie sich von der Gemeinde Bozen eine Garantie für eine Steuerbefreiung geben. Bürgermeister Renzo Caramaschi brachte am 24. Jänner 2018 dazu eine schriftliche Interpretation des besagten Landesgesetzes ein.
Die Verhandler von RFI (und zwei weiteren Bahngesellschaften) waren damit aber nicht vollständig zufrieden. Sie ließen sich in der programmatischen Vereinbarung zusichern, dass deren Promotor, das Land Südtirol, für etwaige Steuerforderungen gegen sie aufkommen muss.
Eine schriftliche Zusicherung ließen sich die Bahn-Gesellschaften auch in Bezug auf die Bonifizierungskosten für das Bahnhofsareal geben. Dabei heißt es in der Vereinbarung ziemlich optimistisch, dass die an die Gesellschaft Areal Bozen AG abzutretenden Flächen nicht verseucht oder vergiftet seien.
Etwaige Umweltmängel seien direkt von der Areal AG zu beheben, auch in finanzieller Hinsicht. Einziges Zugeständnis an die Vertragspartner: RFI würde für die Kosten einer Oberflächen-Bonifizierung zur Hälfte aufkommen. Allerdings allein für jene Kosten, die eine Million Euro übersteigen – mit einem Höchstbetrag von insgesamt drei Millionen Euro.
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