Reglement im Visier

Foto: Patrick Schwienbacher
Die Staatsanwaltschaft will zum Tod der Läuferin Silje Fismen herausfinden, ob die Athleten ausreichend über die Gefahren informiert waren.
von Thomas Vikoler
Das Südtirol Ultra Skyrace ist mittlerweile eine etablierte Veranstaltung. Am vergangenen Wochenende wurde die siebente Ausgabe ausgetragen – mit einem tragischen Ereignis, das der Veranstaltung zu ungewollter Bekanntheit verhalf.
Die 44-jährige norwegische Läuferin Silje Fismen wurde am Samstag kurz nach 19.00 Uhr in der Nähe des Kratzbergers Sees von einem Blitz getroffen und verstarb.
Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Bozen nun Ermittlungen zum Verdacht der fahrlässigen Tötung aufgenommen. Laut Informationen der Tageszeitung wollen die Ermittler insbesondere herausfinden, ob die Athleten ausreichend über die Gefahren informiert waren und was das Reglement für extreme Wetterlagen vorsah.
In diesen Tagen werden von der Gerichtspolizei alle notwendigen Daten eingeholt.
Auf der Homepage des Ultra Skyrace sind einige von ihnen einsehbar. Etwa folgende Erklärung: Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Die Veranstalter behalten sich vor, die Bergläufe aus wichtigem Anlass, insbesondere aus Sicherheitsgründen, absagen, unterbrechen oder abbrechen zu können. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Startgelder besteht in diesem Fall nicht“. Unter Teilnahme-Bedingungen steht außerdem, dass der Veranstalter „für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit“ sehr wohl haftet.
Aufschlussreich sind auch das Reglement, zu dessen Einhaltung sich die Teilnehmer – nach Zahlung einer Teilnahmegebühr von 130 bis 160 Euro – verpflichtet. Dazu gehört etwa die Teilnahme an einem Briefing zum Wettkampf, das am Freitag, den 26. Juli um 18.00 Uhr im Kolpinghaus stattfand.
Dort dürften die Athleten u.a. darauf hingewiesen, was zu tun ist, sollte das Rennen wegen der unsicheren Wetterprognose abgebrochen werden. Dazu werden die Ermittler nun ebenfalls Erkundungen einholen. Das Rennen wurde tatsächlich abgebrochen, doch die Gruppe, mit der Silje Fismen lief, konnte offenbar nicht rechtzeitig gestoppt werden.
Dabei gab es die Verpflichtung aus dem Reglement, während des Laufs ein eingeschaltetes aufgeladenes Handy mit sich zu führen. Laut OK-Chef Josef Günther Mair war die Läuferin bereits vom Blitz getroffen worden, als die über GPS geortete Gruppe von den Organisatoren telefonisch erreicht wurde. „Zu spät“.
Im Reglement heißt es außerdem: „Die Helfer sind dazu berechtigt, mit allein ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln, die für in Gefahr befundenen Teilnehmer zu evakuieren“. Und: „Die Hilfsdienste sind dazu bestimmt, mit den eigenen Mitteln der Organisation oder mittels vertraglich gebundener Organismen, alle Personen, die sich in Schwierigkeiten befinden, zu betreuen“.
Kommentare (3)
Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen
Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.