Mehr Kita-Urlaub
Die umstrittene Urlaubs- und Krankheitsregelung in den Kindertagesstätten wurden abgeändert. Die Landesregierung räumt den Familien und Trägergenossenschaften mehr Handlungsspielraum ein.
von Lisi Lang
Die neuen Urlaubs- und Krankheitsregelungen in den Kindertagesstätten haben im Februar bei den Eltern für großen Ärger gesorgt – vor allem weil viele Eltern Angst vor erheblichen Mehrkosten hatten.
Zur Erinnerung: Seit 1. Februar greifen in Südtirol in den Kindertagesstätten neue Urlaubs- und Krankheitsregelungen. Diese sehen vor, dass ein Kleinkind neben den Schließungszeiten der Kindertagesstätte nur 15 Urlaubstage beanspruchen kann. Sollte diese Anzahl überschritten oder der Urlaub nicht rechtzeitig gemeldet werden, müssen die Eltern die vollen Betreuungskosten von 10,20 bis 14 Euro pro Stunde bezahlen.
Ebenfalls kritisiert wurde von den Eltern, dass im Krankheitsfall des Kindes ein ärztliches Zeugnis in der Kita abgegeben werden muss.
Viele Eltern waren mit dieser Neuregelung absolut nicht glücklich – und haben sogar eine Online-Petition gestartet, die von mehreren tausend Personen unterzeichnet wurde. Landesrätin Waltraud Deeg hat daraufhin Gespräche mit den Führungskräften der Familienagentur, Elternvertretern, den Sozialgenossenschaften der Tagesmütter und Vertretern des Gemeindenverbandes angekündigt. Gestern wurde ein neuer Vorschlag, der gemeinsam mit den verschiedenen Partnern erarbeitet und besprochen wurde, von der Landesregierung genehmigt.
Künftig darf ein Kleinkind demnach nicht mehr nur drei sondern vier Wochen Urlaub zusätzlich zu den Schließungszeiten der Kindertagesstätte oder den Urlaubstagen der Tagesmutter beanspruchen. Diese Tage werden den Eltern nicht in Rechnung gestellt, sofern sie zwei Wochen vor Urlaubsantritt gemeldet werden. „Die Situation ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden: Einer Tagesmutter stehen laut Kollektivvertrag drei Wochen Urlaub zu, bei den Kindertagesstätten gibt es aber beispielsweise große Unterschiede, da einige, wie in Bozen, fast nie schließen und andere wiederum schon“, erklärt die Landesrätin. Nun hat man versucht, allen Eltern einen Schritt entgegen zu kommen.
Ebenfalls hat man laut Waltraud Deeg versucht, mit dem neuen Beschluss einige Unklarheiten auszuräumen. „Im Fokus müssen die Kinder stehen: Es braucht hochwertige Dienste, gleichzeitig muss es den Trägergenossenschaften aber möglich sein, die Dienste zu planen“, erklärt Waltraud Deeg das Dilemma. In diesem Moment würden die Bedürfnisse nach Flexibilität der Eltern mit dem Qualitätsanspruch an den Dienst leider oft kollidieren.
Auch im Hinblick auf die Abwesenheit im Krankheitsfalle gibt es Neuerungen: „Wir wurden von den Sozialgenossenschaften ersucht, die Regelung mit den ärztlichen Zeugnissen beizubehalten“, schickt Deeg voraus. Wenn ein Kind, das eine Tagesmutter oder eine Kita besucht, erkrankt, müssen die Eltern dies der Einrichtung unmittelbar mitteilen. Sobald das Kind wieder gesund ist, muss eine ärztliche Krankheitsbescheinigung, jedoch ohne Angabe des Krankheitsgrundes übermittelt werden. Ab dem dritten Krankheitstag muss ein entsprechendes Zeugnis vorgelegt werden. „Das Ziel muss sein, gemeinsam mit den Kinderärzten eine kostenlose Ausstellung dieses Attests zu erreichen“, sagt Waltraud Deeg.
Bereits gelungen sei es eine Sonderregelung einzuführen, die für längere krankheitsbedingte Absenzen gelten sollen: Ist ein Kind mehr als vier Wochen krank, kann die Familie vom Vertrag mit der Trägerkörperschaft zurücktreten. Sobald das Kind wieder gesund ist und wieder die Kita oder die Tagesmutter besuchen kann, wird der Familie ein Vorrang bei der Wiederaufnahme in den Dienst eingeräumt.
Im Jahr 2018 haben die Tagesmütter insgesamt 1.845 Kinder betreut. 2.179 Kleinkinder haben eine der 87 Kindertagesstätten besucht. „Wir werden im Gespräch mit allen bleiben und die Situation weiter beobachten“, erläutert die Landesrätin.
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