„Nicht auf Kosten der Betriebe“
Die Betriebe in Südtirol sagen Ja zum Ökobonus – aber dass die Unternehmen künftig für den Staat Steuerguthaben vorstrecken sollen, sei unerhört.
Maßnahmen zur Förderung der energetischen Sanierung seien wichtig und erforderlich in der Thematik zur Energiewende. Dass die Unternehmen zukünftig für den Staat Steuerguthaben vorstrecken sollen, stößt bei den Südtiroler Firmen aber weiterhin auf großen Unmut.
Am Freitag haben die Wirtschaftsverbände lvh und Unternehmerverband die Auswirkungen des Art. 10 des Wachstumsdekrets im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz erläutert. Südtirols SVP-Parlamentarier setzen auf eine Abänderung des Artikels.
Trotz der vielen Gegenstimmen aus der Wirtschaft wurde Artikel 10 des Wachstumsdekretes genehmigt. Dieser sieht vor, dass Betriebe, die eine energetische Sanierung durchführen, das Steuerguthaben dem Bauherrn vorstrecken können. Bislang war es so, dass der Bauherr, der eine derartige Sanierung durchführte, bis zu 65 Prozent der Kosten als Steuerguthaben innerhalb von zehn Jahren von seinen Steuern absetzen konnte.
„Die Förderung von energetischen Sanierungen ist im Sinne der Energieeinsparung und Investitionsankurbelung eine positive Maßnahme. Eine Regelung in der derzeitigen Form ist für die hiesige Wirtschaft allerdings nicht tragbar. Unsere Betriebe riskieren damit Wettbewerbsnachteile und Liquiditätsengpässe“, betont lvh-Präsident Martin Haller.
Darauf wies auch der Präsident des Unternehmerverbandes, Federico Giudiceandrea, hin: „In den letzten Jahren konnte dank der steuerlichen Anreize bei energetischen Sanierungsarbeiten eine Zunahme der privaten Bauinvestitionen und die Verbesserung der Energieeffizienz bei Gebäuden erzielt werden. Diese Entwicklung ist sehr begrüßenswert, darf aber nicht auf Kosten der Unternehmen gehen.“
Einen Einblick in die Praxis über die Folgen und mögliche Auswirkungen gaben die zwei Unternehmer Barbara Michaeler Plaickner (Elektro Plaickner GmbH) und Luis Oberrauch (Finstral AG). Beide appellierten an die Politik, Maßnahmen im Sinne der Wirtschaft zu treffen.
Zuversichtlich zeigten sich die beiden Parlamentarier Renate Gebhard und Dieter Steger. Auf Ansuchen der Wirtschaftsverbände hatten sie mehrmals in Rom interveniert, um eine Abänderung des Artikels zu bewirken. Diese Aufforderung scheint von der Regierung nun effektiv ernstgenommen zu werden.
Bei einem kürzlichen Treffen sicherte Alberto Bagnai, Präsident der Finanzkommission des Senates, eine mögliche Abänderung für Herbst zu.
„Dies wäre eine große Erleichterung für unsere Unternehmen, und die Maßnahmen zur energetischen Sanierung könnten weiterhin fortgesetzt werden“, sind sich Giudiceandrea und Haller einig.
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