Die Unwetter-Soforthilfe
Aus dem Fonds für Naturkatastrophen wurden im Jahr 2018 766.000 Euro als Soforthilfe für Schäden an Erstwohnungen ausbezahlt.
Ein heftiger Sturm, andauernder Regen, ein unvorhersehbarer Steinschlag: Naturkatastrophentreffen oft ohne Vorwarnung und in einem unberechenbaren Ausmaß auf. Wenn es dann zu Schäden am Eigenheim kommt, ist die Verzweiflung umso größer. Für diesen Fall gibt es vom Land Südtirol sofortige Hilfsmaßnahmen, um finanziell unter die Arme greifen zu können.
Solche Hilfe gab es auch im vorigen Jahr, als Ende Oktober Sturmtief Vaia und Starkregenfälle vor allem im oberen Pustertal, besonders in der Gemeinde Innichen, große Schäden an Wohnhäusern anrichteten. Zur Erinnerung: Im Bereich Sextner Bach/Kleine Drau wurden zahlreiche Keller und Garagen, aber auch Erdgeschosse überflutet. Garagentore wurden durch Wasser und Schlamm beschädigt, Einrichtungsgegenstände unbrauchbar gemacht. Schäden entstanden auch an Dächern und an Stützmauern im Bereich von bestehenden Wohnhäusern.
Mit dem Fonds für Naturkatastrohen werden Betroffene vom Land Südtirol Schäden an Erstwohnungen finanziell unterstützt. Den Beitrag gibt es sowohl für Schäden am Gebäude, als auch für Schäden an Möbeln und am Hausrat. Zudem kann auch um einen Beitrag für geotechnische Sicherungsmaßnahmen an Wohngebäuden, die infolge einer Naturkatastrophe notwendig geworden sind, angesucht werden. Wichtig ist es, innerhalb von 90 Tagen (für Schäden an Möbeln und Hausrat) bzw. innerhalb von 180 Tagen (für Schäden an Gebäuden und für geotechnische Sicherungsmaßnahmen) ab dem Katastrophenfall anzusuchen. Erstattet werden bis zu 70 Prozent (bzw. bei Möbeln bis zu 50 Prozent).
766.000 Euro für 42 Ansuchen
Im Jahr 2018 wurden 42 Ansuchen eingereicht, insgesamt 766.000 Euro wurden für die Finanzierung der Schäden von der Abteilung Wohnungsbau des Landes ausbezahlt. Davon wurden 330.000 Euro für Schäden an Gebäuden und Möbeln vorgesehen, 436.000 Euro kamen der Finanzierung für geotechnische Sicherungsmaßnahmen zugute. Für die Unwetterschäden vom Oktober 2018 gab es aufgrund einer staatlichen Verordnung vom November 2018 weitere 180.000 Euro, die in den Landeshaushalt aufgenommen wurden. Dieser Betrag kann für die Auszahlung der gewährten Beträge verwendet werden.
Alle notwendigen Informationen dazu sowie Antragsformulare sind online oder im Technischen Amt für den geförderten Wohnbau verfügbar.
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