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Vier Mal Nein

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Die SVP hat am Dienstag das Flughafen-Gesetz der Grünen sowie Entwürfe zur Impfpflicht, zur Wohnsitzerfordernis und zum leistbarem Wohnen versenkt.

In seiner Sitzung am Dienstag der IV. Gesetzgebungsausschuss die in seinen Fachbereich fallenden Artikel 22 bis 32 des Landesgesetzentwurfs Nr. 27/19 – Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen örtliche Körperschaften, Schulfürsorge, Bildung, Kindergärten, öffentliche Veranstaltungen, Ämterordnung und Personal, Landwirtschaft, Landschafts- und Umweltschutz, Nutzung öffentlicher Gewässer, Raumordnung, Jagd und Fischerei, Hygiene und Gesundheit, Soziales, Arbeit, Handwerk, Gastgewerbe, Handel, Steinbrüche und Gruben sowie Torfstiche, Wirtschaft, Forschung und Innovation (vorgelegt von LH Arno Kompatscher) mit 4 Ja (Jasmin Ladurner, Magdalena Amhof, Franz Locher und Manfred Vallazza) und 4 Enthaltungen (Brigitte Foppa, Diego Nicolini, Franz Ploner und Sandro Repetto) gutgeheißen.

Der Ausschuss hat dann den Übergang zur Artikeldebatte zum Gesetzentwurf Nr. 1/18 – lmpffreiheit statt Impfzwang – Änderung des Landesgesetzes vom 28. Oktober 1994, Nr. 10, Bestimmungen zur Anwendung der Impfpflicht (eingebracht auf Volksinitiative) mit 4 Nein (Ladurner, Locher, Renzler, Vallazza) und 3 Ja (Foppa, Nicolini, Ploner) abgelehnt. Wie Ausschussvorsitzende Jasmin Ladurner berichtet, war die Mehrheit der Meinung, dass der Entwurf im Widerspruch zu den staatlichen Bestimmungen steht.

Der Landesgesetzentwurf Nr. 6/19 – Klimaschutz, Einschränkung des Flugverkehrs und Übertragung des Flughafens Bozen an das Land (Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hanspeter Staffler) – wurde mit 4 Nein (Ladurner, Renzler, Locher, Vallazza) und 3 Ja (Foppa, Nicolini, Ploner) abgelehnt. Die Mehrheit hielt den Entwurf für rechtlich nicht haltbar, wie Ladurner berichtet, denn es habe eine Ausschreibung gegeben, auf der Grundlage eines Masterplans, der laut Enac rechtlich bindend sei.

Der Landesgesetzentwurf Nr. 13/19 – Anpassung der Wohnsitzerfordernisse an den staatlichen Standard (Andreas Leiter Reber und Ulli Mair) – wurde mit 7 Nein (Ladurner, Locher, Renzler, Vallazza, Foppa, Ploner, Repetto) und 1 Enthaltung (Nicolini) abgelehnt. Die Änderung der Wohnsitzerfordernisse würde auch Personen aus anderen Gemeinden Südtirols und Italiens betreffen, begründet Ladurner das Nein der Mehrheit im Ausschuss.

Mit Verweis auf das erwartete Wohnbaureformgesetz wurde auch der Landesgesetzentwurf Nr. 23/19 – Maßnahmen für leistbares Wohnen (Andreas Leiter Reber und Ulli Mair) – abgelehnt, und zwar mit 4 Nein (Ladurner, Locher, Renzler, Vallazza) und 4 Ja (Foppa, Nicolini, Ploner, Repetto).

Der Ausschuss hat sich schließlich darauf geeinigt, für den 22. November eine Anhörung zum internationalen Tag gegen die Gewalt an Frauen (25. 11.) anzuberaumen. „Dabei sollen Vertreter von Organisationen angehört werden, die sich mit dem Thema beschäftigen, damit wir Ansätze erarbeiten können, wie die Politik aktiv gegen das Phänomen vorgehen kann“, erklärt Ladurner.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (10)

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  • felixvonwohlgemuth

    Die SVP sollte die Bezeichnung „Volk“ lieber aus ihrem Namen streichen!

    „Wollen Sie die Genehmigung des Gesetzentwurfes Nr. 60/15, betreffend Bestimmungen zum Flughafen Bozen“, zu welchem der Südtiroler Landtag am 4. Dezember 2015 die Anberaumung einer beratenden Volksbefragung beschlossen hat?“ – das war die Frage beim Referendum vom 12. Juni 2016!

    134.409 Südtirolerinnen und Südtiroler haben dazu klar und deutlich NEIN gesagt. Dennoch setzt sich die Südtiroler „Volks“Partei über diesen mehr als klaren und deutlichen Willen des Volkes hinweg, um das umzusetzen, was die Befürworter des Flughafens immer wollten – eine längere Piste und folglich größere Flieger.

    Ein sehr schlechter Tag für die Demokratie – aber ein noch viel schlechterer Tag für diese sogenannte Volkspartei!

    PS: Wenn jetzt wieder jemand kommt und sagt, dass „NEIN“ betraf „nur“ die Finanzierung, dann sollte er sich bitte den Gesetzentwurfes Nr. 60/15 mal durchlesen. Die Finanzierung wird in Art. 3 dieses Gesetzentwurfes geregelt…aber Art. 2 betrifft die „Entwicklungsziele auf der Grundlage des von der Landesregierung genehmigten Entwicklungskonzepts für den Flughafen“; auch diese wurden von 134.409 BürgerInnen abgelehnt!

    • andreas

      Kannst du mir bitte die Passage zeigen, wo ihr das vor der Volksbefragung öffentlich kommuniziert habt?
      Dass bei einem Verkauf die Entwicklung nicht mehr in der Hand des Verkäufers liegt, liegt eigentlich in der Natur der Sache und es wurde auch nie darüber abgestimmt, ob man den Käufern irgendwelche Konditionen aufdrücken werden sollen.

      • felixvonwohlgemuth

        jaja..“bei einem Verkauf die Entwicklung nicht mehr in der Hand des Verkäufers liegt, liegt eigentlich in der Natur der Sache“…da bist Du ja schön auf SVP Linie 😉 – die sagen ja auch andauernd „Änderungen im Masterplan sind im Nachhinein rechtlich nicht möglich“ Da muss man ihnen ja Recht geben….so ein gemeiner Masterplan aber auch, der wollte sich vor der Ausschreibung einfach nicht ändern lassen.

  • huggy

    Solange diese „Volks“-Partei weiterhin vom Volk (mehrheitlich) gewählt wird, wird es keine Entscheidungen für das Volk geben sondern nur für eine, den Politikern nahestehende Schicht, geben
    Es interessiert die SVP -Politiker nicht, ob es dem Volk gut geht. Sie, die Partei, will nur an der Macht sein.

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