Fall archiviert
Paul Köllensperger machte eine Eingabe gegen die Landespresseagentur, weil diese im EU-Wahlkampf Arno Kompatscher namentlich zitierte. Das Verfahren wurde jetzt archiviert.
von Heinrich Schwarz
Die Regeln sind klar: Ab dem Beginn eines Wahlkampfes ist es öffentlichen Verwaltungen verboten, Politiker in Pressemitteilungen namentlich zu nennen. Dadurch soll verhindert werden, dass nicht-neutrale Informationen von Politikern verbreitet werden. Es sollen faire Bedingungen garantiert werden. Bei der jüngsten EU-Wahl begann der offizielle Wahlkampf am 25. März, also rund zwei Monate vor dem Wahltag Ende Mai.
Die Landespresseagentur, die über die Arbeit der Landesregierung und der Landesverwaltung berichtet, hat die Regeln offensichtlich nicht eingehalten. Der Landtagsabgeordnete Paul Köllensperger erstattete am 6. Mai eine Meldung an den Landesbeirat für das Kommunikationswesen. So habe die Landespresseagentur zwischen dem 26. März und dem 16. April insgesamt 23 Mitteilungen veröffentlicht, in denen Landeshauptmann Arno Kompatscher zitiert wird.
Eine kurze Recherche im E-Mail-Archiv der TAGESZEITUNG ergibt, dass die Landespresseagentur sogar bis zum 8. Mai den Landeshauptmann und die Landesräte in ihren Mitteilungen namentlich nannte. Erst danach war etwa nicht mehr „Landeshauptmann Arno Kompatscher“ zu lesen, sondern nur noch „der Landeshauptmann“.
EINEN AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL DAZU – UND WAS PAUL KÖLLENSPERGER SAGT – LESEN SIE IN DER MITTWOCH-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.
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