Fahren ohne Karte
Auf Antrag von Unioncamere, der Vereinigung der italienischen Handelskammern, hat die Abteilung für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums ein Rundschreiben herausgegeben, um die Sanktionen für diejenigen auszusetzen, die ohne Tachografenkarte unterwegs sind.
Am 15. Juni traten die neuen europäischen Vorschriften für intelligente Fahrtenschreiber in Kraft, wonach alle neu zugelassenen Nutzfahrzeuge mit dieser Vorrichtung ausgestattet sein müssen. Die europäische Verordnung sieht auch vor, dass ab dem selben Datum Tachografenkarten der neuen Generation ausgegeben werden müssen. Karten der älteren Generation bleiben aber bis zu ihrem fünfjährigen Verfallsdatum gültig.
Die Handelskammer Bozen hatte in Bezug auf die Ausstellung derTachografenkarten erhebliche Verzögerungen bei der Ausgabe an die Fahrer/innen gemeldet, die sie wegen Verlust, Diebstahl, Fehlfunktion oder Ablauf der Gültigkeit beantragt hatten.
Da es sich um eine Situation handelt, die schnell gelöst werden sollte, hat die Abteilung für öffentliche Sicherheit des Innenministeriums ein Rundschreiben herausgegeben. In diesem teilt die Behörde mit, dass keine Strafen fürFahrer/innen ausgestellt werden dürfen, welche die Aufzeichnungen manuellgemacht haben und einen Beleg des eingereichten Antrags um Ausstellung der Karte vorweisen können. Dieser wird von der Handelskammer Bozen ausgestellt.
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