EEVE ist nötig
7.000 Familien von Studenten und Schülern sind aufgerufen, die EEVE abzufassen, um für die Studienbeihilfe anzusuchen.
Das Steuerbeistandszentrum CAAF der CGIL-AGB teilt mit, dass mit dem Schuljahr 2019/2020 vor dem Ansuchen um Studienbeihilfe die EEVE „Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung“ und der FWL „Faktor der wirtschaftlichen Lage“ abgefasst werden muss.
Marco Pirolo, Geschäftsführer der Dienststelle AGB-CGIL GmbH, erklärt: „Die Anzahl der interessierten Studenten, die das Ansuchen um Studienbeihilfe für die Grund- Mittel- und Oberschule und auch für Kurse für die Berufsbildung einreichen können, beläuft sich auf rund 7.000. Das Ansuchen kann ausschließlich online bis zum 30. September eingereicht werden. Studenten, die eine Universität oder eine Fachhochschule in Südtirol oder außerhalb von Südtirol besuchen, müssen das Ansuchen bis spätestens 31. Oktober online einreichen.“
Da im September zeitgleich auch für das Landeskindergeld angesucht wird und rund 25.000 Familien und rund 120.000 Personen betroffen sind, empfiehlt der CAAF der ABG-CGIL, nicht bis zum letzten Einreichetermin zu warten, sondern schon ab jetzt ein CAAF für die Abfassung der EEVE und FWL aufzusuchen.
Auf der Internetseite www.caaf.it oder auf www.provinz.bz.it kann eine Liste der benötigten Unterlagen für die EEVE heruntergeladen werden.
Für das Ansuchen um Studienbeihilfe, das ausschließlich online erfolgen kann, kann man sich für Fragen an das MUA SH/ASUS Südtiroler HochschülerInnenschaft oder an die Autonome Provinz Abteilung 40. Bildungsförderung wenden. Dort erhält man Informationen zu den Studienbeihilfen und Hilfe beim Online-Ansuchen.
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