Unanwendbare Demokratie
Das neue Gesetz zur Direkten Demokratie, an dem der Landtag jahrelang herumgewerkelt hat, ist zwar in Kraft getreten, kann von den BürgerInnen aber nicht angewandt werden.
Von Matthias Kofler
Magdalena Amhof winkt ab: „Ich habe die Verantwortung für die Direkte Demokratie an den Fraktionssprecher abgegeben und bin damit aus dem Schneider“, sagt die SVP-Abgeordnete und „Erfinderin“ des neuen Gesetzes zur Bürgerbeteiligung.
Der Landtag hat sich selbst in eine peinliche Situation manövriert: Jahrelang sind die Mitglieder des 1. Gesetzgebungsausschusses unter Amhofs Leitung durch Südtirol getourt, haben unzählige Versammlungen organisiert und Verbände konsultiert, um ein möglichst für alle annehmbares Gesetz zur Direkten Demokratie zu erarbeiten. Im Sommer 2018 war es schließlich soweit, das Hohe Haus hat unter lautem Jubel der Direktdemokraten das fertige „Produkt“ verabschiedet. Brisant: Das Gesetz ist in der Zwischenzeit zwar in Kraft getreten, doch die Instrumente zur Bürgerbeteiligung können von den Interessierten nicht in Anspruch genommen werden. „Dieses Gesetz funktioniert technisch nicht“, bringt SVP-Fraktionssprecher Gert Lanz das Dilemma auf den Punkt. So werden im Gesetz falsche Begrifflichkeiten und mehrdeutige Formulierungen verwendet, Kompetenzen werden den falschen Stellen zugewiesen – und die Abwicklung von Volksabstimmungen (Wahlamt, Sprengel, Stimmzählung) ist überhaupt nicht geregelt.
Lanz hat dem Landtag schon vor Monaten einen Entwurf mit Verbesserungsvorschlägen vorgelegt. Dieser ist aber noch nie behandelt worden. „Wir wollen uns zuerst mit den Parteien und Interessensvertretern treffen und eine gemeinsame Vorgehensweise festlegen. Doch offenbar hat niemand Stress, weshalb die Aussprache noch nicht zustande gekommen ist“, meint der SVP-Fraktionschef.
Am Donnerstag steht der Gesetzentwurf (zum wiederholten Male) auf der Tagesordnung der 1. Gesetzgebungskommission. Auf Wunsch des Einbringers werde die Behandlung aber vertagt, kündigt die Vorsitzende Magdalena Amhof an. Damit muss der Entwurf auf die Tagesordnung des Landtagsplenums im September kommen. Doch dort will die SVP eine Rückverweisung des Gesetzes in die Kommission beantragen. Der Landtag muss in diesem Fall festhalten, wie viel Zeit man der Kommission zur Behandlung des Gesetzes einräumt: 60 oder 90 Tage.
Klar ist, dass das „neue“ Gesetz heuer nicht mehr verabschiedet werden kann. Die BürgerInnen haben somit auch nicht die Möglichkeit, um Gesetze des Landtags zwischenzeitlich außer Kraft zu setzen und dagegen eine Volksabstimmung einzuleiten. Dieses Instrument wurde mit dem Amhof-Gesetz erstmals eingeführt. Für die SVP ist die Bestimmung aber zu weitreichend. Laut dem bisherigen (aber unanwendbaren Gesetz) reichen 300 Unterschriften, die innerhalb von zehn Tagen nach Verabschiedung des Gesetzes gesammelt werden müssen, aus, um das Gesetz zwischenzeitlich zu blockieren. Danach müssen binnen eines halben Jahres die notwendigen 13.000 Unterschriften zur Abhaltung einer Volksabstimmung gesammelt werden. Lanz will sich mit den Parteien und Verbänden auf eine Erhöhung der Unterschriften von derzeit 300 auf 600 bis 3.000 verständigen. Dafür muss man aber erst einmal zusammenkommen und sich austauschen.
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Kommentare (25)
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leser
Das us
Ist doch vorbildlich
Man unternimmt alles um den bürger aussen vor zu lassen bei 3.000 stimmen ist ein einspruch unmöglich
Amhof ist so kompetent und verantwortungsbewusst wie schon damals im brixner gemeinderat als verantwortluche in der baukomission
andreas
Da das Volk immer vertrottelter wird, siehe die Kommentare von z.B. leser, kurtl, yannis oder watschi, ist es nicht zielführend, wenn einige wenige die Möglichkeit haben, in die aktuelle Politik einzugreifen.
Also die Grenze auf 5.000 bis 10.000 raufsetzen, damit nicht manche meinen, bei jeder Straßenlampe eine Abstimmung erzwingen zu müssen.
leser
Anderle du weibile
Es geht nucht um vertrottelt sein
Sondern es geht darum demokratisches denken umzusetzen
Es nützt auch nichts dir einen in den arsch zu treten wenns dir im kopf fehlt
pingoballino1955
Ihr SVP ler habt nur ein Problem,es passt euch nicht,dass das Volk endlich anfängt mitzureden und mitzuentscheiden. Eure diktatorischen Verhaltensweisen könnt ihr euch in Zukunft abschminken!!!!
steve
„Vox populi vox Rindvieh“ Franz Josef Strauss
noando
demokratie bedeutet, einer gewählten mehrheit wird das vertrauen zu regieren gegeben. demokratie bedeutet nicht, dass jede meinung, jede minderheit, jede interessensgruppe ihre vorstellungen und forderungen durchsetzen kann. diese grundsätze zu akzeptieren bedeutet nicht anti-demokrat zu sein. die direkte demokratie kann ergänzend sinnvoll sein – zb den entscheidungsträgern die stimmung des volkes zu vermitteln – soll aber meines erachtens nicht die normalen prozesse überstimmen. natürlich sieht das die opposition generell etwas anders, stände ihnen mit einer überbewerteten direkten demokratie, doch ein mächtiges instrument zur verfügung, um demokratisch gewählte mehrheiten zu untergraben. traurig wie so mancher gehässiger südtiroler nur die schwächung der svp im kopf hat, und dafür sogar demokratische grundregeln in frage stellt.
leser
.noando
Parteien ist das eingebaute instrument, wie demokratie unterlaufen werden kann
Beispiel ist die schweiz, dort sind mittlerweile bei abstimmungen wahlbeteiligungen bei 20% und trotzdem sind die wahlen gültig und die parteivertreter sprechen von wahlsieg
noando
… der „klassische“ demokrat ist also gezwungen, seine entscheidung der ordentlichen wahlen, mit den auferlegten zwang von 300 (oder 3000), seine entscheidung bei abstimmungen der direkten demokratie zu bestätigen?!?! wir bürger von südtirol, italien, europa täten besser daran, demokratisch gewählte mehrheiten zu akzeptieren, minderheiten als minderheiten zu akzeptieren, anstelle das demokratische system in frage zu stellen, wenn eigene interessen einmal nicht zum zuge kommen.
leser
Noando
Nein das ist nicht so
300 stimmen sind notwendig um eine entscheidung zu behandeln znd zum beuspiel vor eine volksabstimmy g zu bringen, also demokratischer geht doch nicht oder?