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Verschärftes Fahrverbot

Foto: lvh

Das Sektorale LKW-Fahrverbot auf Tirols Autobahnen wird nun weiter verschärft. Die Fakten.

Nach dem Ende letzter Woche bereits kundgemachten LKW-Euroklassen-Fahrverboten verschärft das Land Tirol nun auch das so genannte Sektorale LKW-Fahrverbot um weitere fünf Gütergruppen. Damit dürfen neben den bereits bisher schon verbotenen acht Gütergruppen wie beispielsweise Abfälle, Steine und Aushub, Stahl, Marmor und Fliesen ab 1. Jänner 2020 weitere Güter wie Papier und Pappe, flüssige Mineralölerzeugnisse, Zement, Kalk und gebrannter Gips, Rohre und Hohlprofile sowie Getreide nicht mehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen auf der A 12 Inntalautobahn zwischen Kufstein/Langkampfen und Ampass transportiert werden.

Die bisherige generelle Ausnahme für LKW der Euroklasse VI wird auf Fahrzeuge der Euroklasse VI-D eingeschränkt, sodass neben den bestehenden Ausnahmen nur mehr diese neuesten und umweltschonendsten LKW, Fahrzeuge mit Elektroantrieb sowie befristet der Ziel- und Quellverkehr auch für ältere LKW-Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen sind. Die neue Sektorale Fahrverbots-Verordnung wurde heute kundgemacht.

LH Platter: „Ziel bleibt weiter Korridormaut“

„Gemeinsam mit unseren Rechtsexperten haben wir in den letzten Wochen und Monaten einen Maßnahmen-Mix ausgearbeitet, um die Bevölkerung vor der regelrechten LKW-Transit-Lawine zu schützen. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Das LKW-Euroklassenfahrverbot und das Sektorale LKW-Fahrverbot können aber nur erste Schritte hin zu einer echten Entlastung der verkehrs- und lärmgeplagten Bevölkerung sein. Wir werden selbstverständlich auch die LKW-Blockabfertigungen weiter fortsetzen, ob es unseren nördlichen und südlichen Nachbarn nun passt oder nicht. Ziel ist nach wie vor die Umsetzung einer Korridormaut von München bis Verona, die die Straße für den LKW-Verkehr unattraktiver und teurer macht und damit die Frächter dazu bringt, die Güter auf der Schiene zu transportieren. Erst dann haben wir eine nachhaltige Entlastung unserer Bevölkerung erreicht“, zeigt Tirols Landeshauptmann Günther Platter den weiteren Weg auf.

LHStvin Felipe: „Mehr verbotene Güter, weniger zugelassene LKW zum Schutz der Bevölkerung“

Und auch LHStvin Ingrid Felipe bekräftigt den eingeschlagenen Weg der Verschärfung des Sektoralen Fahrverbotes auf weitere LKW-Euroklassen und Güter: „Trotz der schon bisher gültigen LKW-Fahrverbote haben wir an den autobahnnahen Tiroler Messstellen nach wie vor anhaltende Überschreitungen der Imissionsgrenzwerte zu verzeichnen. Es ist geradezu unsere Verpflichtung, weitere Verkehrsbeschränkungen zu erlassen, um die Bevölkerung zu schützen“, so Tirols Landeshauptmann-Stellvertreterin. „Eine Evaluierung des derzeit geltenden Sektoralen Fahrverbotes hat uns gezeigt, dass es wegen der bisherigen generellen Ausnahme der LKW der Klasse Euro VI aufgrund der fortschreitenden Flottenerneuerung nahezu wirkungslos geworden ist. Die Verbotsgüter wurden nämlich aufgrund dieser Ausnahmen weiterhin nahezu ausschließlich auf der Straße transportiert“, erläutert Felipe. „Mit der Verschärfung des Sektoralen Fahrverbotes machen wir den Frächtern noch strengere Vorgaben. Die Ausnahmen gelten in Zukunft nur mehr für die neuesten und umweltschonendsten LKW der Euroklasse VI-D und zudem erweitern wir die Liste jener Güter, die nicht auf der Straße transportiert werden dürfen. Wir haben diese Maßnahmen mit dem Verkehrsministerium abgestimmt, der Bund unterstützt unseren Kurs.“

Ausnahmen für den Ziel- und Quellverkehr

Da neuere Schwerfahrzeuge nachweislich ein besseres Emissionsverhalten haben als ältere und auch ein Anreiz für Unternehmen geschaffen werden soll, auf die beste Technologie umzurüsten, bleiben LKW der Euroklasse VI-D bzw. solche LKW, die ab dem 1. September 2018 erstmalig zugelassen wurden, vom Fahrverbot ausgenommen. Der Ziel- und Quellverkehr bleibt mit einer zeitlich gestaffelten Bindung an bestimmte Euroklassen vom Fahrverbot ausgenommen. So sind LKW der Euroklasse IV ab 1.1.2020 und LKW der Euroklasse V ab 1.1.2023 vom Fahrverbot auch im Ziel- und Quellverkehr betroffen. Jene „Zone“, für die die Ausnahmen gelten, wird zum Teil befristet bis 31.12.2020 in Ost-West-Richtung nach Bludenz und Feldkirch und nach Graubünden und Liechtenstein ausgeweitet, um eine vorübergehende stärkere Betroffenheit einzelner Regionen von diesen Fahrverboten zu berücksichtigen.

Die Änderung der Sektoralen Fahrverbots-Verordnung in dieser neuen, modifizierten Form wird mit 1.1.2020 wirksam. Nach der Kundmachung tritt die Verordnung mit Ablauf des heutigen Tages in Kraft.

Factbox:

Güterklassen, für die das Sektorale Fahrverbot schon bisher gegolten hat:

1. alle Abfälle, die im Europäischen Abfallverzeichnis aufgenommen sind

2. Steine, Erden und Aushub

3. Rundholz und Kork

4. Kraftfahrzeuge der Ober- und Untergruppen L1e, L2e, L3e, L4e, L5e, L6e, L7e, M1, M2 und N1 im Sinn des § 3 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967

5. Nichteisen- und Eisenerze

6. Stahl, ausgenommen Bewehrungs- und Konstruktionsstahl für die Belieferung von Baustellen

7. Marmor und Travertin

8. Fliesen (keramisch)

Güterklassen, für die das Sektorale Fahrverbot ab dem 1. Jänner 2020 neu gilt:

1. Papier und Pappe

2. flüssige Mineralölerzeugnisse

3. Zement, Kalk und gebrannter Gips

4. Rohre und Hohlprofile

5. Getreide

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