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Von hinten erdrosselt

Patrick Pescollderungg (Foto: FB)

Maria Magdalena Oberhollenzer wurde laut rechtsmedizinischem Gutachten von hinten erdrosselt – mit dem Gürtel eines Bademantels. Die Staatsanwaltschaft geht nicht nur deshalb von vorsätzlicher Tötung aus.

von Thomas Vikoler

Am Montag wurde Patrick Pescollderungg nach einer Verfügung von Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg vom Bozner Gefängnis in den Hausarrest überstellt. Zu Hause bei seinen Eltern, die einen herzzerreißenden Brief an den Richter geschrieben hatten.

Richter Schönsberg hält die Haftgründe gegenüber der Verhaftung des 35-jährigen Reischachs im Jänner für „abgemildert“ (die TAGESZEITUNG berichtete gestern darüber).

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Pescollderungg bleibt aber aufrecht – die vorsätzliche Tötung von Maria Magdalena Oberhollenzer, einer 54-jährigen Frau aus St. Georgen. Er wird bestärkt durch das gerichtsmedizinische Gutachten, das in diesen Tagen bei der Staatsanwaltschaft eingelangt ist.

Diesem zufolge wurde Oberhollenzer von hinten erdrosselt – mit dem Gürtel eines Bademantels.

Dies widerspricht den Verhör-Aussagen Pescollderunggs. Dieser hatte erklärt, er habe die Frau während eines Sex-Spieles von vorne und mit beiden Händen gewürgt. Dabei sei es zu einem von ihm nicht beabsichtigten Unfall gekommen.

Aus diesem Grund geht sein Verteidiger Marco Mayr von fahrlässiger Tötung aus.

Für die Staatsanwaltschaft sprechen weitere Indizien dafür, dass es sich um einen Mord handelt: Maria Magdalena Oberhollenzer war in der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember 2018, als Pescollderungg sich nachweislich in ihrer Wohnung an der Ahrntalerstraße aufhielt, schwer betrunken: 3,7 Promille Alkohol im Blut. Deshalb vermuten die Ermittler, dass die Frau in jener Nacht schwerlich ihre Zustimmung zu Extrem-Sex gegeben haben kann. Weil aufgrund ihres besonderen Zustandes in ihrer Entscheidungsfähigkeit stark eingeschränkt

LESEN SIE MEHR IN DER DONNERSTAGS-AUSGABE DER TAGESZEITUNG…

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

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  • pantone

    Sicher ist die Tat ihres Sohnes für dessen Eltern unerträglich. Man liest ja, sie hätten sich mit einer schriftlichen Stellungnahme an die Gerichtbarkeit gewandt.
    Nie dürfen jedoch das Opfer und dessen Angehörige vergessen werden, zumal jetzt gänzlich andere Erkenntnisse über die Ausführung der Tat vorliegen. Sicher ist viel im Leben von Fr. Oberhollenzer schief gelaufen, der Fall verdient jedoch ein gerechtes Urteil.

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