Neue Saisonverträge
Ab sofort können in 57 Gemeinden Südtirols ganzjährig Saisonsverträge abgeschlossen werden. Die Landesgewerkschaften und der hds haben eine Einigung gefunden.
Kurz vor Beginn der Sommersaison hatten Südtirols Betriebe im Handels- und Dienstleistungsbereich ein großes Problem: Seit Inkrafttreten des sogenannten „Würde“-Gesetzesdekretes („Decreto dignità“) im vergangenen Jahr, das die Regelung bei befristeten Verträgen reformiert hatte, war es den Betrieben, die bisher in den Sommermonaten Personal befristet angestellt haben, nicht mehr möglich, dieselben Arbeitskräfte wieder einzustellen, um so die saisonbedingte Intensivierung der Arbeitstätigkeit zu bewältigen.
„Nun konnten wir mit dem Landesgewerkschaften nach intensiven Verhandlungen eine zufriedenstellende Einigung finden und haben ein Abkommen zu den Saisonverträgen unterzeichnet“, erklärt hds-Vizepräsident Sandro Pellegrini.
Demnach können ab sofort in 57 Gemeinden Südtirols (bisher war es nur in 25 Gemeinden möglich) ganzjährig Saisonverträge abgeschlossen werden. Diese Verträge können pro Mitarbeiter im Jahr (1. Jänner bis 31. Dezember) für höchstens 270 Tage abgeschlossen werden. In den restlichen Gemeinden können Saisonverträge in der Sommerzeit zwischen 15. Juni und 15. September und in der Winterzeit zwischen 20. November und 28/29. Februar abgeschlossen werden. Das Abkommen gilt bis 31. Dezember 2020.
Für die Saisonverträge ist ein Saisonzuschlag von acht Prozent auf Grundlohn, Kontingenz und drittes lokales Lohnelement zu bezahlen. Zudem sind diese Verträge von der normalen Regelung der befristeten Verträge ausgeschlossen und zwar was die Maximaldauer, die mengenmäßige Einschränkung, die Begründungspflicht bei Verlängerungen und Erneuerungen sowie die sogenannte stop&go Regelung anbelangt.
„Gerade für unsere Bereiche waren die ursprünglichen Einschränkungen schwer zu bewältigen. Betriebe, die konjunkturell von der Saisonalität abhängig sind, benötigen flexible Instrumente“, so Pellegrini.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, hatte der hds den Landesfachgewerkschaften vorgeschlagen, die Anwendung der Saisonverträge, die im Landeszusatzvertrag von 2016 bereits in 25 touristischen Gemeinden möglich sind, auch auf andere Gemeinden auszuweiten.
„Mit dieser Ausweitung können wir die Personalaufnahme von Seiten der Betriebe unproblematisch und unbürokratisch erleichtern, und sie garantiert mehr Stabilität und Zukunftsperspektiven für Arbeitgeber und Arbeitnehmer“, betont abschließend der Vizepräsident des hds.
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