Die zugelassene Klage
Die früheren SEL-Verwalter Klaus Stocker und Franz Pircher haben gegen ihre rechtskräftige Verurteilung in der Causa Stein an Stein I Italien vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt. Die Klage ist nun zugelassen worden.
Von Thomas Vikoler
Alessandro Melchionda, Strafrechtsprofessor und Anwalt aus Bologna, schaut alle paar Tage im Internet nach, ob ein Verhandlungstermin festgelegt worden ist. Ein Verhandlungstermin vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in der Allée des Droits de l’Homme in Straßburg, Frankreich.
Doch bisher gibt es keinen Termin, aber einen bemerkenswerten Zwischenerfolg für Klaus Stocker und Franz Pircher, den beiden Klägern. Ein dreiköpfiger Richtersenat des EGMR hat ihre Klage gegen den Staat Italien zugelassen. „Rein statistisch werden gerade vier Prozent der Klagen angenommen“, freut sich Anwalt Melchionda.
Zu den zuletzt zugelassenen Klagen gehört etwa jene der Amerikanerin Amanda Knox, die in Perugia zunächst wegen Mordes an der Studentin Meredith Kercher verurteilt, schließlich aber freigesprochen wurde. Ihr wurden vom EGMR im Jänner 18.400 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Knox, die sich zuletzt erstmals seit zwölf Jahren wieder in Italien aufhielt, beklagte eine Reihe von Rechtsverletzungen seitens der italienischen Justiz.
Das tun auch die beiden früheren SEL-Verwalter Klaus Stocker in ihrer Klage zur Causa Stein an Stein I, in der sie rechtskräftig zu jeweils eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung wegen Betrugs verurteilt worden sind.
Es ging in dem Strafverfahren um den vom SEL-Verwaltungsrat beschlossenen Nicht-Kauf für ein Kraftwerk in Mittewald, das später von einer Firma namens Stein an Stein Italia gekauft wurde, an der die damaligen laut Urteil verdeckt beteiligt waren.
Am 15. September 2015 wies die Kassation Stockers und Pirchers Rekurs gegen das Urteil des Oberlandesgerichts, in dem die Strafe aus dem erstinstanzlichen Urteil um zwei Monate herabgesetzt wurde, ab. Damit war das Urteil in Rechtskraft erwachsen, der Instanzenweg in Italien ausgeschöpft.
Ein Jahr später reichten der frühere Präsident der SEL AG und der frühere Aufsichtsrats-Vorsitzende Klage vor dem EGMR ein. Das gewissermaßen letztmögliche Rechtsmittel.
Die Klage enthält eine längere Auflistung von beanstandeten Rechtsverletzungen. Etwa die vom Oberlandesgericht verabsäumte Einholung eines „entscheidenden Beweismittels“, nämlich die Prozessakten zum Hauptverfahren gegen den wegen desselben Delikts mitangeklagten SEL-Direktor Maximilian Rainer.
Stocker und Pircher hatten in der ersten Instanz ein verkürztes Verfahren gewählt, die Anklage gegen Rainer wurde hingegen in einem Hauptverfahren abgehandelt. Die beiden Verfahren gingen also getrennte Wege. Rainer wurde nach einem Schuldspruch in der ersten Instanz vom Oberlandesgericht überraschenderweise freigesprochen. Später erklärte die Kassation die vorgehaltene Straftat für verjährt.
Beklagt wird in der Anrufung des EGMR auch eine mangelhafte Begründung zum Schaden zu Lasten der SEL. Es fehle in dem Urteil jeglicher Hinweis darauf, worin dieser bestehe. Im Umkehrschluss wird argumentiert: Wo kein Schaden, da kein Betrug. Es wird auch beanstandet, dass nirgends erklärt wird, worin die „Vorspiegelungen und Täuschung“ („artifizi e raggiri“) bestünden, um den Tatbestand des Betrugs zu erfüllen.
Alles Fragen, mit den sich bald der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befassen wird. Am Ende könnte er (theoretisch) Italien wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention verurteilen und den Betroffenen Schadenersatz zusprechen.
Eine Wiederaufnahme des Strafverfahrenserfahrens wegen eines Konventionsverstoßes kann der EGMR hingegen nicht anordnen. Für Stocker und Pircher würde eine Verurteilung Italiens immerhin einen moralischen Sieg bedeuten.
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Kommentare (15)
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pingoballino1955
Diesen zwei „honorigen????“ Herren scheint wohl nichts zu blöd zu sein!!!!!
george
Eine solche Klage können auch nur diese Herren einreichen, mit ihrer Ämterhäufung in Konsoritien, Gesellschaften usw. und unter poltischer Obhut , woraus ihnen ja enorme Überbezahltheiten und Vorteile erwachsen sind auf Kosten des kleinen Steuerzahlers, der immer voll mit seinem einfachen Verdienst haften muss. Also eine Ungerechtigkeit ohne par conditio sine qua non. Die Reichtumsanhäufung scheint unter diesen Voraussetzungen weiterhin gestützt zu werden.
giftzwerg
Auf diesen Fotos sieht man aber schon das gütige in ihrem Gesicht…