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DNA-Register für Hunde

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Die Landesregierung hat einen Sammelgesetzentwurf mit rund 40 Gesetzensänderungen in 20 Bereichen genehmigt.

„Der Sammelgesetzentwurf, den wir jetzt genehmigt haben, beinhaltet vor allem notwendige und dringende Anpassungen an die EU-Gesetzgebung, Gesetzesänderungen, Korrekturen und Vereinfachungen“, erklärte bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung Landeshauptmann Kompatscher. Neben verwaltungstechnischen Regelungen und rechtlichen Präzisierungen beinhaltet Gesetzentwurf auch einige Neuerungen.

 

Heimtierregister mit genetischem Profil der Hunde 

Mit einem weiteren Artikel im Sammelgesetzentwurf wird das Melderegister für Heimtiere neu ausgerichtet.

Vorgesehen ist eine Eintragung des genetischen Profils von Hunden ab 2021 durch den Eigentümer oder Halter.

„Die Eintra­gung dient zum einen dem Schutz der Tiere bei Verlust oder Raub, der Ermittlung des Hundes bei Angriffen mit Verletzungen oder bei von Hunden verursachten Verkehrsunfällen sowie Im Hinblick auf die Sauberhaltung der Umgebung“, heißt es im Begleitbericht.

Zudem werden die Bußgelder für Hundehalter  die ihre Hunde streunen lassen, von 50 auf 500 Euro erhöht.

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