Angehobenes Mindestalter
Die Landesregierung plädiert dafür, das Mindestalter für die Einschreibung in den Kindergarten auf drei Jahre anzuheben.
Eine der Neuerungen im Sammelgesetz (Omnibus), das die Landesregierung am Dienstag beschlossen hat, betrifft den Kindergarten beziehungsweise das Mindestalter für die Einschreibung.
Auf Vorschlag der Bildungslandesräte und angesichts des ausgebauten Betreuungsnetzes für Kleinkinder plädiert die Landesregierung für eine Anhebung des Mindestalters auf drei Jahre. Somit können künftig alle Kinder, die mindestens drei Jahre alt sind oder innerhalb des Jahres das dritte Lebensjahr vollenden, in den Kindergarten eingeschrieben werden.“
In Fachkreisen auf internationaler Ebene werden die drei Jahre als Alter für einen Eintritt in die Bildungsinstitutionen empfohlen, zu denen der Kindergarten bekanntlich zählt“, sagte nach der Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher. Damit setzt die Landesregierung das Konzept der Kleinkindbetreuung „Von null bis drei Jahren“ um, wie in der Klausur der Landesregierung Anfang Mai dieses Jahres beschlossen.
„Im Hinblick auf die Genehmigung des Sammelgesetzentwurfes werden wir nun die Gespräche mit den verschiedenen Interessensvertretungen suchen“, so Bildungslandesrat Philipp Achammer.
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