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Gekürzte Leibrenten

Regionalratspräsident Roberto Paccher macht im Kampf gegen die Politiker-Privilegien Ernst: Mit Wirkung ab 1. September sollen die Leibrenten der Ex-Abgeordneten nach dem beitragsbezogenen System neu berechnet werden.

von Matthias Kofler

Die 1. Gesetzgebungskommission des Regionalrats beginnt im Juli mit der Behandlung eines brisanten Gesetzentwurfs, den die Fünf-Sterne-Bewegung in Absprache mit dem Präsidium vorgelegt hat. Der Entwurf zielt darauf ab, die Leibrenten der Ex-Abgeordneten sowie die Hinterbliebenen-Renten neu zu berechnen.

Das Verfassungsgericht habe jüngst festgestellt, dass es bei der Frage der Leibrenten nicht um erworbene Rechte, sondern um Privilegien gehe, die sich eine politische Klasse selbst geschaffen habe, argumentiert Miteibringer Diego Nicolini. Der Entwurf besteht aus lediglich zwei Artikeln und sieht im Konkreten vor, dass mit Wirkung ab 1. September dieses Jahres die Beiträge der vom Regionalrat ausbezahlten Leibrenten entsprechend den im Präsidiumsbeschloss der römischen Abgeordnetenkammer vorgesehenen Kriterien – sprich auf der Grundlage des beitragsbezogenen Systems – neu berechnet werden.

Zudem schreibt der Entwurf vor, dass die Leibrenten nach der Neuberechnung auf keinen Fall das Ausmaß der vor Inkrafttreten des Gesetzes vorgesehenen Vorsorgebehandlung überschreiten darf. Derzeit beziehen die Ex-Abgeordneten eine monatliche Brutto-Pension von 4.127,27 Euro.

Präsident Roberto Paccher (Lega) unterstreicht, dass der Regionalrat für die Neuberechnung der Pensionen „nur über eine bescheidene Anzahl an Bediensteten“ verfüge und diese somit nicht selbst vornehmen könne, sondern hierfür auf externe Unterstützung angewiesen sei. Um zu vermeiden, dass externe Experten und/oder Versicherungsmathematiker zu Rate gezogen werden müssen, sei formell um die Zusammenarbeit mit der In-House-Gesellschaft der Region Pensplan Centrum ersucht worden. Ziel der Gesetzesreform sei die Eindämmung der öffentlichen Ausgaben, erklärte Paccher in der Präsidiumssitzung vom 14. Mai. Das entsprechende Wortprotokoll liegt der Tageszeitung vor.

Der Lega-Politiker verwies in dem Zusammenhang auf die Präsidiumsbeschlüsse des römischen Parlaments, auf das heurige Haushaltsgesetz des Staates sowie auf das Abkommen der Staat-Regionen-Konferenz vom 3. April dieses Jahres. Im Übereinkommen werden die Regionen aufgefordert, die derzeit ausgezahlten sowie die noch nicht ausgezahlten Leibrenten nach dem Beitragssystem neu zu berechnen. Paccher teilte mit, dass der Trentiner Landesrat Mirko Bisesti für das Abkommen gestimmt habe, während die Südtiroler Landesregierung bei der Sitzung in Rom abwesend gewesen sei. Die Abwesenheit komme jedoch nicht einer Ablehnung gleich, da diese hätte schriftlich mitgeteilt werden müssen.

Das Haushaltsgesetz sieht für die Neuberechnung der Pensionen eine Frist bis spätestens 31. Mai vor. Da diese Frist aus Sicht der Region Trentino-Südtirol nicht eingehalten werden kann, sei es notwendig, die entsprechenden institutionellen Beziehungen zu pflegen, um den zuständigen Stellen die Schritte der Reform mitzuteilen, betonte Paccher. Die Minister Riccardo Fraccaro und Erika Stefani hätten bereits informell darauf hingewiesen, dass sie bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen beabsichtigen, die finanziellen Beziehungen zwischen dem Staat und den Autonomen Provinzen in Frage zu stellen, warnte der Leghista.

Der Präsident bekräftigte zudem, dass die Einführung eines Gesetzes zur Übernahme des Beitragssystems nicht mit dem jüngsten Urteil des Verfassungsgerichts in Zusammenhang stehe. Das Urteil habe es der Region zwar ermöglicht, „Zeit zu gewinnen“, doch nun sei es an der Zeit, „dass wir in das Vorsorgesystem eingreifen und das Beitragssystem durch die Genehmigung eines Gesetzesentwurfs zur Anwendung bringen“.

Alle Regionen, mit Ausnahme von Sizilien, seien bereits dabei, ein entsprechendes Gesetz einzuführen. Präsidialsekretär Alessandro Urzì bekräftigte in der Sitzung, dass „nach außen klare und unmissverständliche Botschaften ausgesandt werden müssen“. Präsident Arno Kompatscher sei im Gegensatz zu Paccher nämlich der Ansicht, dass es nicht notwendig sei, die Reform der Vorsorgebehandlung nach dem Beitragssystem einzuführen, da in diesem Bereich die Regionalgesetze von 2014 weiter Anwendung fänden. Man sollte Klarheit schaffen, da bei einem eventuellen Eingriff vonseiten der Regierung auf die Autonomien tiefgreifende Einschnitte zu erwarten seien, so Urzì. Präsident Paccher erhielt für seine Vorgehensweise die Unterstützung des Präsidiums.

Bereits im Juli beginnt die Gesetzgebungskommission mit der Behandlung des Gesetzentwurfs, der eine Neuberechnung der Leibrenten ab dem 1. September vorsieht. Spannend wird sein, inwieweit die SVP gegen die Pläne von Lega und 5 Stelle Widerstand leisten wird.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (7)

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  • leser

    Dass man das pensplan centrum wieder als experten zur neuberechnung ruft klingt so als wenn man den fuchs zum aufpasser der hennen ruft
    Dass unsere romvertreter bei der abstimmung abwesend sind gibt ihre einstellung bekannt
    Allein auf die wahlschafe ist verlass

    • pingoballino1955

      Fragen wir doch mal die SVP Romvertreter warum sie abwesend waren???? Das liegt wohl auf der Hand und Kompatscher spielt auch noch mit,WAHNSINN:Für wie blöd verkauft Ihr SVPler das Südtiroler Volk`????? Schämt euch ihr geldgeien AASGEIER!

  • besserwisser

    Interessant ist das Verhältnis zwischen öffentlichen und den privaten Rentenbeziehern!

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