Freiwillige Spende
Im Regionalrat wird ein Gesetz behandelt, mit dem die Abgeordneten ihr Gehalt künftig direkt an gemeinnützige Körperschaften spenden können.
Von Matthias Kofler
Die Vorgeschichte: In der abgelaufenen Legislaturperiode hat der Regionalrat einen Gesetzentwurf von Elena Artioli verabschiedet, der für die Abgeordneten die Möglichkeit vorsieht, freiwillig auf einen Teil oder den Gesamtbetrag der Amtsentschädigung oder der Ergänzungsvorsorgezahlungen zu verzichten. Dazu wurde ein eigenes Konto des Regionalrats eingerichtet. Der Verzicht muss mittels Schreiben an das Regionalratspräsidium bekundet werden. Ein Abgeordneter bezieht ein Gehalt von 9.800 Euro brutto im Monat.
Elena Artioli wollte mit ihrer Initiative gegen die „Populisten“, die sie in den Reihen des Movimento 5 Stelle und der Grünen vermutete, vorgehen.
Brisant: Bis heute floss kein einziger Cent in den Topf des Regionalrats zurück.
Dennoch will Paolo Ghezzi nun einen Schritt weitergehen: Der Trentiner Oppositionspolitiker hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der den Abgeordneten von nun an die Möglichkeit zuerkennt, die von Körperschaften ohne Gewinnabsichten im Interesse der Allgemeinheit im Bereich der Aufnahme, der Solidarität und der Integration durchgeführte Tätigkeit zu unterstützen und diesen einen Teil oder die gesamte monatliche Bruttoaufwandsentschädigung zu spenden.
„Die Abgeordneten können zwar bereits derzeit genannte Körperschaften durch eine Spende unterstützen, indem sie von ihrer Nettoentschädigung den Betrag abziehen, den sie für Solidaritätszwecke bereitstellen möchten. Doch bis dato ist es laut Gesetz nicht möglich, einen Teil oder den gesamten Betrag der monatlichen Aufwandsentschädigung zuzüglich der Vorsorge- und Steuerabzüge zu spenden“, begründet Einbringer Ghezzi. Jeder Abgeordnete könne somit frei entscheiden, ob und wie viel seiner monatlichen Aufwandsentschädigung er den Körperschaften zukommen lassen will.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, dass die Gelder, die gespendet werden, in einen zur Finanzierung von sozial bedeutenden Programmen errichteten Fonds einfließen, den so genannten regionalen Fonds zur Unterstützung der Körperschaften, die im Bereich der Aufnahme, der Solidarität und der Integration (der fortan als „Solidaritätsfonds“ bezeichnet wird) tätig sind.
Der Gesetzentwurf wurde zwar von der 1. Gesetzgebungskommission negativ begutachtet, muss aber dennoch im Plenum behandelt werden.
Kommentare (11)
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