„Hebt den Schwellenwert“
Der Staat ermögliche die Anhebung des Schwellenwertes für Direktbeauftragungen von 150.000 Euro auch bei Lieferungen und Dienstleistungen. Das Land solle diesen Spielraum festschreiben, fordert der Wirtschaftsring.
Das staatliche Dekret „sblocca cantieri“ ermöglicht es, dass sowohl Aufträge im Bereich der öffentlichen Arbeiten, als auch bei Lieferungen und Dienstleistungen bis zu einem Betrag von 150.000 Euro, nach Einholung von drei Kostenvoranschlägen, direkt vergeben werden können.
„Dies wäre eine große, spürbare Erleichterung für die Betriebe“, sagt Hannes Mussak, Präsident des Südtiroler Wirtschaftsrings.
Die Wirtschaft fordert: „Das Land sollte diesen Spielraum auch im derzeitigen Gesetzesentwurf festschreiben. Derzeit ist dies noch nicht der Fall.“
Der kürzlich von der Landesregierung genehmigte Gesetzesentwurf sieht die Anhebung des Höchstbetrags für Direktbeauftragungen, nach vorheriger Einholung von mindestens drei Kostenvoranschlägen, im Bauwesen bis zu einem Betrag von 150.000 Euro und für Lieferungen und Dienstleistungen bis 100.000 Euro vor.
„Wir haben stets eine Gleichstellung, sprich eine Anhebung des Höchstbetrags auf 150.000 Euro in beiden Bereichen gefordert“, so Hannes Mussak.
Und das wäre jetzt möglich, denn „das Dekret sblocca cantieri sieht dies vor. Südtirol sollte deshalb diese Möglichkeit nutzen, und dies auch so im Landesgesetz festschreiben. Das wäre eine große, spürbare Erleichterung für die Unternehmen“, sagt Andreas Mair, Geschäftsführer des Wirtschaftsrings.
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