Geoblocking im E-Commerce
Diskriminierungen von Verbrauchern aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft bei grenzüberschreitenden Online-Einkäufen sind grundsätzlich verboten.
Seit 3. Dezember 2018 ist die Verordnung zum Geoblocking EU-weit in Kraft.
Die Verordnung verbietet Online-Anbietern von Waren und Dienstleistungen Verbraucher aufgrund ihres Wohnsitzes oder ihrer Staatsbürgerschaft von ihrem Angebot auszuschließen, sie automatisch auf andere länderspezifische Seiten zu verweisen (sog. Re-Routing) oder ungerechtfertigt erschwerende Geschäftsbedingungen einzufügen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Italien ist die offizielle nationale Kontaktstelle für alle Belange in Verbindung mit Geoblocking und hat in letzter Zeit mehr als einen Fall dieser Art betreut:
Technische Mittel
Ein litauischer Verbraucher findet das Angebot eines italienischen Online-Shops sehr interessant. Als er aber über das Bestellformular seine Daten eingeben möchte, gelingt es ihm nicht, seine litauische Telefonnummer einzugeben.
Das System verlangt eine italienische Nummer.
Ein Fall für das Europäische Verbraucherzentrum, denn die Verordnung verbietet, den Zugang zu Online-Angeboten durch technische Mittel zu beschränken oder zu verhindern.
Damit konfrontiert das EVZ den italienischen Händler und nach anfänglichem Zögern macht er es technisch möglich, auch ohne eine italienische Telefonnummer zu bestellen.
Kreditkarte
Genauso positiv reagiert eine bekannte italienische Sportschuhmarke, als das EVZ sie von den Problemen eines bulgarischen Verbrauchers in Kenntnis setzt, dessen bulgarische Kreditkarte nicht als Zahlungsmittel akzeptiert wird.
Lieferkosten
Auch der italienische Hersteller, der seine Taschen in der ganzen Welt vertreibt, entschuldigt sich nach der Intervention des EVZ beim bulgarischen Verbraucher, dem er zu hohe Lieferkosten angerechnet hatte.
„Die geringe Zahl italienischer Verbraucher, die das EVZ kontaktieren, um eine Diskriminierung beim Online-Kauf zu melden, zeigt, dass viele Bürger noch gar nicht wissen, dass es das Diskriminierungsverbot aufgrund der Staatsbürgerschaft oder des Wohnsitzes in der EU gibt und dass man sich dagegen wehren kann“, erklärt Julia Rufinatscha, Geoblocking-Expertin im EVZ Italien.
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