Geschütztes Umfeld
Im Landeskleinkinderheim in Bozen werden seit über 30 Jahren Kinder im Alter von null bis drei Jahren, deren Ursprungsfamilie nicht für sie sorgen kann, betreut und begleitet.
Auch für Mütter in schwierigen persönlichen und familiären Lebenslagen bietet das Heim ein geschütztes Umfeld. Dort kann der Umgang mit dem Kind, aber auch andere Aspekte und Pflichten der Elternschaft in Begleitung von Fachleuten erlernt werden, sodass künftig ein selbständiges Leben als Familie möglich wird.
„Die Arbeit, die von den Mitarbeiterinnen im Landeskleinkinderheim geleistet wird, ist großartig und ein wichtiges Unterstützungsangebot für Familien in prekären Situationen. Gleichzeitig erhalten die Kinder damit, trotz der schwierigen Umstände, in die sie hineingeboren werden, die Chance auf einen guten Start ins Leben“, sagte Familien- und Soziallandesrätin Waltraud Deeg beim Lokalaugenschein in der Bozner Guntschnastraße. Darum sei es umso wichtiger nun die geplanten Umbauarbeiten rasch umzusetzen, um die Qualität des Dienstes auch weiterhin sicherstellen und Angebote weiter verbessern zu können.
Hilfe und Unterstützung in familiären Notsituationen
Die Aufnahme von Müttern oder Kinder in das Landeskleinkinderheim erfolgt durch eine Anfrage der zuständigen Sozialdienste, welche aufgrund einer dringenden und schwerwiegenden sozialen Notsituation tätig werden, in den allermeisten Fällen aufgrund einer Maßnahme des Jugendgerichtes. Im Vorjahr wurden insgesamt 59 Kinder begleitet. Davon hielten sich 22 Kinder vollzeitig gemeinsam mit ihren Müttern im Kleinkinderheim auf, zwölf Kleinkinder zwischen null und drei Jahren lebten ohne ihre Mutter im Landeskleinkinderheim.
25 Kinder wurden in die hauseigene Kinderbetreuungsstätte aufgenommen – dabei handelt es sich um Kinder aus Familien in schwierigen Lebenslagen. „Kinder, die unsere Struktur besuchen, finden dort ein kindgerechtes, liebevolles und strukturiertes Umfeld vor. Während die Kinder betreut werden, können ihre Eltern Unterstützungs- und Förderangebote zur Elternschaft wahrnehmen“, erklärt Amtsdirektorin Petra Frei. Das Landesamt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion führt diese sozialpädagogische Einrichtung für Minderjährige.
2018 wurden drei Adoptivkinder übergangsweise betreut
Das Landeskleinkinderheim ist zudem ein wichtiges Bindeglied, wenn es um die nationale Adoption von Kindern bis drei Jahren geht, berichtete Direktorin Karolina Benedetti. „Wenn sich eine Frau entscheidet, ihr Neugeborenes zur Adoption freizugeben, oder wenn das Jugendgericht dies entscheidet, nehmen wir diese Kinder bei uns auf, bis sie in einer geeignete Adoptivfamilie ihr neues Zuhause finden. Dasselbe gilt auch, wenn Kinder ausgesetzt werden“, berichtete Benedetti. Dies sei im Vorjahr nur einmal vorgekommen, hinzu kämen zwei weitere Adoptionen aus anderen Gründen. Insgesamt gab es somit 2018 drei begleitete nationale Adoptionen, im Jahr 2017 waren es noch insgesamt acht gewesen.
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