Härtere Strafen
Doch kein Rauchverbot, dafür eine mehr als doppelt so hohe Strafe für Handy am Steuer. Was sich in der Straßenverkehrsordnung – zwischen Sicherheit, Radfahrern und Fußgängern – ändern soll.
von Heinrich Schwarz
Der Basistext mit den Änderungen der Straßenverkehrsordnung wurde von der Verkehrskommission der Abgeordnetenkammer genehmigt. Große Änderungen am Gesetzentwurf der Regierungsparteien 5-Sterne-Bewegung und Lega sind nicht mehr geplant.
Eine gute Nachricht gibt es für die Raucher: Das ursprünglich geplante Rauchverbot am Steuer wurde wieder aus dem Entwurf gestrichen. Nicht mehr zu finden ist im Text auch die Erhöhung des Tempolimits auf dreispurigen Autobahnen auf 150 Stundenkilometer. Und Radfahrer sollen doch nicht tun und lassen können, was sie wollen.
Was soll sich künftig ändern?
Bereits Motorräder und Scooter der 125er-Hubraum-Klasse anstatt bisher ab 150 Kubikzentimeter sollen auf der Autobahn fahren dürfen (falls der Lenker volljährig ist), Roller und Skateboards auf Fußgängerwegen.
Für mehr Sicherheit in Schulzonen soll der Straßentyp „Schulstraße“ eingeführt werden, auf denen – zumindest zu den Zeiten von Schulbeginn und Schulende – ein Tempolimit von 30 gilt.
Gar einige Neuerungen sind für Radfahrer vorgesehen. Allerdings nicht im ursprünglich geplanten Ausmaß, als etwa von einer Gegenverkehr-Erlaubnis die Rede war. Die Regierung will, dass direkt vor Ampeln ein eigener Bereich für Radfahrer reserviert wird, damit diese nicht von den Autoabgasen zugenebelt werden. Wer einen Radfahrer überholt, muss außerhalb von Stadtgebieten einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einhalten.
Auch Fußgänger sollen gegenüber Autofahrern einen Vorteil erhalten: Autos müssen Fußgängern nicht erst dann Vorrang gewähren, wenn Letztere bereits mit der Überquerung der Straße begonnen haben, sondern schon bei einer offensichtlichen Absicht, die Straße überqueren zu wollen. Darüber hinaus haben Fußgänger laut Gesetzentwurf Vorrang, wenn der Verkehr nicht durch eine Ampel oder einen Polizisten geregelt ist.
Härter bestraft wird künftig die Nutzung von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten am Steuer. Die Strafe von aktuell 161 bis 647 Euro wird mehr als verdoppelt: auf 422 bis 1.697 Euro. Gleichzeitig soll der Führerschein zwischen sieben Tagen und zwei Monaten entzogen werden. Und: Wer innerhalb von zwei Jahren ein zweites Mal mit dem Handy am Steuer erwischt wird, soll künftig 644 bis 2.588 Euro zahlen müssen – plus Führerscheinentzug zwischen einem und drei Monaten plus Abzug von zehn statt aktuell fünf Führerscheinpunkten.
Elektrofahrzeuge sollen laut Gesetzentwurf in Zonen mit beschränktem Verkehr – wie es sie etwa im Bozner Stadtzentrum gibt – fahren dürfen.
Weitere geplante Neuerungen: Wer auf Behindertenparkplätzen oder Gehsteigen parkt, verliert vier statt zwei Führerscheinpunkte. Zwei Punkte Abzug und höhere Geldstrafen soll es für das Parken an E-Ladestationen geben. Die Lichtpflicht am Tag soll abgeschafft werden.
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Kommentare (5)
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george
Was sind das für stumpfsinnige Politiker, die nicht zwischen Fußgängerzonen und Zonen, die mit vierrädrigen oder mehr Rädern ohne Gefahr befahrbaren Zonen unterscheiden können. Egal, ob mit Elektroenergie betriebenes Auto oder nicht, in Fußgängerzonen haben diese Vehikel im Normalfall nichts zu suchen.