Wer muss zahlen?
Kurioser Streit um eine umgefahrene Straßenlaterne in Stefansdorf: Anstatt für den Schaden an der Beleuchtung aufzukommen, fordert der Lenker von der öffentlichen Hand das Geld für die Autoreparatur zurück.
von Silke Hinterwaldner
Wenn jemand einen Schaden anrichtet, dann sollte er dafür auch die Verantwortung übernehmen“, sagt Martin Ausserdorfer. Dass dies aber oft nicht der Fall ist, erlebt der Bürgermeister von St. Lorenzen gerade an einem wirklich kuriosen Fall.
Im Winter hatte ein italienischer Autofahrer auf der Straße von Stefansdorf Richtung St. Lorenzen einen Unfall. Bei diesem Unfall hat der Fahrer die Straßenlaterne bei einem Zebrastreifen zerstört. Kostenpunkt: 5.000 Euro. Die Straße ist zwar in Besitz des Landes, aber die Beleuchtung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeindeverwaltung.
Als es jetzt darum ging, dass der Unfalllenker, beziehungsweise dessen Versicherung, für den Schaden an der Straßenbeleuchtung aufkommen soll, trudelte im Rathaus ein Schreiben des Anwaltes ein, das aufhorchen lässt. Anstatt den entstandenen finanziellen Schaden zu begleichen, fordert der Unfalllenker umgekehrt Geld ein. Im Schreiben heißt es sinngemäß: Weil die Straße in schlechtem Zustand gewesen sei, müsse die öffentliche Verwaltung für den Schaden am Auto aufkommen.
„So viel zum Thema Hausverstand“, sagt Martin Ausserdorfer Kopf schüttelnd. Immer wieder, leider wohl auch immer öfter, ist er mit derlei Fällen konfrontiert. Stürzt jemand beispielsweise mit dem Fahrrad, dann sucht er nicht immer die Schuld bei sich, sondern fordert Schadenersatz bei jener Verwaltung ein, die für die Instandhaltung der Wege und Straßen zuständig ist. Die Folge ist meist ein langwieriger Rechtsstreit, um die Frage zu klären, inwieweit der Zustand der Wege tatsächlich die Ursache für einen Unfall sein kann. „Man sucht den Schuldigen anderswo, man schiebt die Schuld von sich weg. Das sind beinahe schon amerikanische Verhältnisse“, sagt der Bürgermeister, den diese Dinge ärgern.
Der kuriose Streit rund um die umgefahrene Straßenlaterne in Stefansdorf ist längst nicht ausgefochten: Wer muss bezahlen? Muss die Gemeinde, beziehungsweise das Land als Eigentümerin der Straße, tatsächlich für den Schaden am Auto des italienischen Fahrers aufkommen? Oder muss der Unfalllenker schlussendlich doch den Schaden an der Straßenlaterne bezahlen? Diese Frage wird wohl oder übel das Gericht klären müssen. Die Gemeinde hat in der Zwischenzeit die Aufforderung des Unfalllenkers zurückgewiesen. Bürgermeister Ausserdorfer sieht nämlich nicht ein, warum die öffentliche Hand für den Unfallschaden aufkommen sollte. Die Straße war gar nicht in so schlechtem Zustand, dass man damit einen Unfall rechtfertigen könnte – findet er.
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Kommentare (19)
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paul1
@ kurt, auch der Autolenker ist versichert, wo liegt das Problem, aber viele Leute wollen nur streiten und einen Präzedenzfall erwirken! Jeder verklagt jeden, wo kommen wir das hin???