Neue Arbeitsverträge
In der Handelskammer Bozen fand eine Informationsveranstaltung über die rechtlichen Neuerungen der Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit (Decreto Dignità) statt.
Kürzlich fand in der Handelskammer Bozen eine kostenlose Informationsveranstaltung über die rechtlichen Neuerungen der Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit (Decreto Dignità) statt. Expert/innen stellten die neuen Regelungen vor und zeigten Lösungen für die mit den Änderungen einhergehenden Herausforderungen auf.
Das Gesetzesdekret Nr. 87/2018 (Decreto Dignità) sieht wesentliche rechtliche Neuerungen zur Regelung der Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit vor. Die Änderungen betreffen unter anderen die Modalitäten der flexiblen Arbeitsgestaltung, die Leiharbeit, die sogenannten Voucher und den Schadenersatz für ungerechtfertigte Kündigungen.
„Seit das Dekret in Kraft getreten ist, hat die Umsetzung der neuen Bestimmungen zahlreiche Zweifel und Fragen aufgeworfen, insbesondere bei der Verlängerung der befristeten Arbeitsverträge, da hohe Verwaltungsstrafen vorgesehen sind“, erklären Luca Filippi, Vizegeneralsekretär der Handelskammer Bozen und Monica Devilli, Vizepräsidentin von Legacoopbund.
Deshalb hat die Handelskammer Bozen in Kooperation mit Legacoopbund eine kostenlose Informationsveranstaltung organisiert, um allen Interessierten einen Überblick über die eingeführten Änderungen zu geben.
Im Zuge einer Präsentation erklärte Roberta di Paola, Business Strategy Managerin der Gi Group, einem international tätigen Personaldienstleister, die durch das Decreto Dignità entstandenen wesentlichen Neuerungen bezüglich der Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit. Dabei zeigte sie auch zahlreiche Lösungen für die arbeitsrechtlichen Herausforderungen auf.
Danach ging Simone Bragagna, Arbeitsrechtsberater von Legacoopbund, in einem Vortrag auf Beitragserleichterungen durch die Änderungen im Zuge des Haushaltsgesetzes 2019 ein. Am Ende der Veranstaltung standen die Expert/innen für individuelle Fragen zur Verfügung.
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