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„Wolf darf geschossen werden“

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält die Jagd auf Wölfe für zulässig.

Finnland hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Ausnahmeregelung zur Wolfsjagd beantragt.

Im Verfahren geht es um die Frage, unter welchen Bedingungen man von den strengen Schutzbestimmungen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie abweichen darf, um eine Jagd auf Wölfe nach Artikel 16 zuzulassen.

Nun hat der Generalanwalt des EuGHs in einer Stellungnahme bestätigt, dass eine Ausnahmeregelung für geschützte Arten möglich ist, wenn damit das Erreichen des günstigen Erhaltungszustands nicht verhindert wird. Nun muss der Europäische Gerichtshof über die Ausnahmegenehmigungen entscheiden, das finale Urteil wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.

Herbert Dorfmann

Der EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann hält diese Stellungnahme für einen Wendepunkt in der Diskussion um den Schutzstatus des Wolfs. „Wir haben im Europäischen Parlament intensiv nach Lösungen gesucht und mehr Flexibilität im Wolfsmanagement gefordert. Endlich bekommen wir in unseren Bemühungen Unterstützung durch diese juridische Einschätzung des Europäischen Gerichthofs. Ich bin zuversichtlich, dass durch diese richtungsweisende Stellungnahme Druck auf die nationalen Akteure ausgeübt wird und dadurch mehr Flexibilität im Wolfsmanagement erreicht werden kann“, so Herbert Dorfmann.

 

 

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