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„Fragwürdige Begründung“

Wie die Altmandatare auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu den Leibrenten reagieren.

Das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist da.

Die Höchstrichter haben den Rekurs der Altmandatare abgewiesen.

Nun liegt eine erste Reaktion der Altmandatare vor. Franz Pahl, deren Sprecher, spricht von einer „fragwürdigen Begründung“ und kündigt den Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Franz Pahl schreibt in einer Aussendung:

1. Wir behalten uns vor, dass Urteil genau zu analysieren und erst dann endgültige Schlüsse zu ziehen.

2. Aus den Begründungen lässt sich schon jetzt lesen, dass der VfGH uns in nicht unwesentlichen Punkten Recht, gibt, so besonders zum Hauptpunkt unserer Klage, dass es sich beim neuen Gesetz Kompatscher Rossi nicht um ein Interpretationsgesetz handelt, wie immer von diesen beiden behauptet, sondern um ein neues Gesetz, das entgegen den Rechtsprinzipien rückwirkend eingreift. Nur mit der Begründung, dass zwischen den beiden Gesetzen nur kurze Zeit abgelaufen sei, hat man die Klage diesbezüglich abgewiesen. Natürlich ist das eine fragwürdige Begründung, weil sich die ernste Frage der Rechtssicherheit (certezza del diritto) stellt. Diese ist aber von grundlegender Bedeutung für alle Bürger, mit weitreichenden Konsequenzen für den Rechtsstaat. Das Urteil stellt im Prinzip einen klaren Bruch mit der Rechtordnung dar, die die Rechtssicherheit ernsthaft bedrohen könnten. Wenn die Schule macht, sind potentiell alle Bürger rückwirkenden, willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt.

3. Von der von den Trientner Richter an den VfGH weitergeleiteten Fragen, hat sich der VfGH also nur mit einer, nämlich mit dem Gesetz zur Höhe der Abgeltungszahlungen befasst. Nicht behandelt hat er die Frage der Höchstgrenze für die Renten und mit dem dauerhaften Abzug von 20%, und zwar mit der Begründung, dass die Trientner Richter, die den Fall weitergeleitet haben, diese Angelegenheit nicht genügend begründet hätten. Diese Fragen bleiben somit für den Rechtsweg offen.

4. Weil wir der Meinung sind, dass das Urteil mit wichtigen Rechtsprinzipien bricht, behalten wir uns vor, uns an den Europäischen GH für Menschenrechte in Straßburg zu wenden.“

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