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Wahlwerbung bleibt erlaubt

Die Grünen wollten Vereine und Verbände bestrafen, die Wahlwerbung für Kandidaten oder Parteien machen – doch der Gesetzentwurf wurde von der Regierungsmehrheit abgelehnt.

von Heinrich Schwarz

Gestern Vormittag klärten die Grünen auf einer Pressekonferenz nochmal über ihre Absichten auf – und am Nachmittag kam in der zuständigen Gesetzgebungskommission des Landtages die große Ernüchterung.

In der Kommission stand der Gesetzentwurf der Grünen für eine Regelung der Wahlwerbung zur Debatte. Konkret ging es um ein Wahlwerbeverbot für Vereine und Verbände samt Einführung von saftigen Strafen bei Missachtung.

„Die mächtigen Verbände wie der Bauernbund und der lvh unterstützen bei jeder Wahl bestimmte Kandidaten und schaffen bei den Gewählten dann eine Verbindlichkeit. Diese Bindung zwischen Verbänden und Politikern ist ein Filz, den es zu bekämpfen gilt. Viele Teile der Gesellschaft haben nämlich keine solche Bindung zur Politik und werden benachteiligt“, sagt die Grüne Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa, die von einem „Entfilzungsgesetz“ spricht. Es gehe um Chancengleichheit für die Kandidaten und um Transparenz.

Die Grünen waren in Vergangenheit bereits mehrmals mit Anträgen zu diesem Thema gescheitert. Neuer Landtag, neues Glück?

Nein, mit den vier Gegenstimmen der Kommissionsmitglieder aus der SVP-Lega-Regierungsmehrheit (Magdalena Amhof, Jasmin Ladurner, Gert Lanz und Carlo Vettori) wurde der Gesetzentwurf abgeschmettert.

EINEN AUSFÜHRLICHEN ARTIKEL DAZU LESEN SIE IN DER DONNERSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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