Du befindest dich hier: Home » News » Niederlage für Pahl & Co.

Niederlage für Pahl & Co.

Der Verfassungsgerichtshof hat den Rekurs der Altmandatare gegen das Regionalgesetz, das eine Kürzung der Leibrenten vorsah, abgelehnt.

Niederlage für die Altmandatare!

Diese waren gegen die Kürzung ihrer Leibrenten vor Gericht gezogen. Nun hat das Verfassungsgericht entschieden, dass die beiden Regionalgesetze aus dem Jahr 2014 angewandt werden müssen.

Die Änderung des mittleren Barwertes mit rückwirkenden Folgen auf die Leibrenten ist nach Ansicht der Höchstrichterlich nicht verfassungswidrig – sowohl für jene Altmandatare, die bereits Anrecht auf eine Leibrente haben, als auch für jene, die noch kein Anrecht haben.

Das Verfassungsgericht hat auch den Rekurs gegen das Gesetz, das sich gegen eine Deckelung von mehreren akkumulierten Leibrenten (als Regionalratsabgeordnete und Parlamentarier) auf maximal 9.000 Euro brutto richtete, abgelehnt.

Nun muss das Trientner Landesgericht entscheiden, ob eine neue Verfügung erlassen wird.

Das Gesetz sieht auch die Reduzierung der Leibrenten um 20 Prozent ohne Abstufungen vor. „Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist eine Bestätigung der Arbeit des Regionalrats“, erklärte Regionalratspräsident Roberto Paccher. Er empfinde große Genugtuung über das Urteil, das es dem Regionalrat erlaube, den eingeschlagenen Weg im Sinne des Gesetzes weiter zu beschreiten.

Nun könne man weiter daran arbeiten, die ausstehenden Summen der ehemaligen Regionalratsabgeordneten einzufordern, so Paccher.

Nun wolle man die Neuberechnung der Leibrenten vornehmen, wobei – laut den Beschlüssen der Abgeordnetenkammer und des Senats vom Jänner dieses Jahres – die Leibrenten, die an ehemalige Parlamentarier bereits ausbezahlt werden, rückwirkend abgeändert werden können, so Paccher am Donnerstag.

Anschießend müsse der Regionalrat abwägen, wie die ausstehenden Summen von jenen Altmandataren eingetrieben werden sollen, die den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt verstreichen ließen, um das Urteil des Verfassungsgerichtes abzuwarten.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (11)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen