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Die Nebenjobs

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Dem Landespersonal wurden im Vorjahr fast 2.300 bezahlte Nebentätigkeiten genehmigt. Die Liste der Top-Nebenverdiener – und wie die Nebenjobs geregelt sind.

von Heinrich Schwarz

Im Vorjahr wurden dem Landespersonal – zwischen Verwaltungs-, Schul- und Kindergartenpersonal – nicht weniger als 2.278 Ansuchen für die Ausübung einer bezahlten Nebentätigkeit genehmigt. Die Summe der Nebeneinkommen beträgt fast sechs Millionen Euro.

In fast der Hälfte der Fälle handelt es sich um Personal mit Teilzeitverträgen. Für die andere Hälfte reicht die Zeit trotz Vollzeit-Beschäftigung beim Land für einen Nebenjob.

Die Bestimmungen des Landes sehen vor, dass das Landespersonal unter bestimmten Bedingungen eine bezahlte Nebentätigkeit ausüben darf.

WIE DIE REGELUNG GENAU AUSSIEHT UND DIE LISTE DER TOP-NEBENVERDIENER LESEN SIE IN DER SAMSTAG-AUSGABE DER TAGESZEITUNG.

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