Erneuter Aufschub

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Die Verwaltungsstrafe für nicht-gerechtfertigte Fälle in der Notaufnahme wird wegen organisatorischer Schwierigkeiten erst im Juli eingeführt.
von Heinrich Schwarz
Während die Verwaltungsstrafe von 35 Euro bei unterlassener Absage von fachärztlichen Leistungen zu Jahresbeginn in Kraft trat, musste die Neuregelung der Strafe für den Besuch der Notaufnahmen in nicht-gerechtfertigten Fällen nun erneut verschoben werden.
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