Erneuter Aufschub
Die Verwaltungsstrafe für nicht-gerechtfertigte Fälle in der Notaufnahme wird wegen organisatorischer Schwierigkeiten erst im Juli eingeführt.
von Heinrich Schwarz
Während die Verwaltungsstrafe von 35 Euro bei unterlassener Absage von fachärztlichen Leistungen zu Jahresbeginn in Kraft trat, musste die Neuregelung der Strafe für den Besuch der Notaufnahmen in nicht-gerechtfertigten Fällen nun erneut verschoben werden.
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Kommentare (2)
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asterix
Genau wie die Reorganisation der Informatik. Es wir halt überall und nach Kräften Aufgeschoben. Kein Wunder dass nach und nach nichts mehr funktioniert in der Sanität. Pensionsabgänge sind kaum mehr nachzubesetzen, weil unatraktiv. Hauptsache die Führungsetagen kassieren gewaltige Gehälter.
robby
Warten wir mal bis nach der EU Wahl.