„Gewaltiger Schaden“

Das Ergebnis des Referendums von 2016 war und ist eindeutig, finden AVS und die anderen Verbände. Abgestimmt wurde über einen Gesetzentwurf und nicht nur über die öffentliche Finanzierung, wie den Menschen von Seiten der Politik immer wieder eingeredet werde. „Die Fragestellung war übrigens eine Vorgabe derjenigen politischen Vertreter, die offen und vehement für den Ausbau des Flugplatzes geworben haben. Es ist unverschämt, allen, die 2016 mit NEIN gestimmt haben, zu unterstellen, die Fragestellung nicht verstanden zu haben“, so die Verbände.
In der gemeinsamen Aussendung heißt es weiter:
„Die Möglichkeit der Übernahme des Flugplatzes durch die Provinz, um „Herr im eigenen Haus zu werden“, besteht mittels Dekret des Präsidenten bereits seit dem Jahr 2015. Während in Sachen Autobahnkonzession im Wochenrhythmus in Rom interveniert wird, bleibt das Land in dieser Angelegenheit trotz nutzbarer Zuständigkeiten absolut untätig. Daher ist der politische Vorstoß der Grünen mit dem im Landtag eingebrachten Gesetzentwurf in jedem Fall zu begrüßen.
Die Klimapolitik Südtirols ist ambivalent. Einerseits vermarkten wir uns als Klimaland und rühmen uns mit dem Klimaplan Südtirol 2050. Andererseits wissen wir bereits heute, dass wir die darin enthaltenen Ziele nicht einhalten können. Dennoch unterstützt und forciert die Landespolitik mit dieser Ausschreibung den Ausbau des Flugplatzes und somit auch den Flugverkehr, der nach wie vor die klimaschädlichste Form der Fortbewegung darstellt. Dabei kann für die Zukunft nur mehr gelten: Nachhaltigkeit in der Verkehrs- und Klimapolitik!
Die Beeinträchtigung der Anrainer durch die Lärm- und Emissionssituation, die bei einem Ausbau unweigerlich zunehmen dürfte, sowie deren Lebensqualität werden vollkommen außer Acht gelassen. Mit erhöhter Flugaktivität bedeutet dies in einem Erholungs- und Tourismusgebiet direkt von den Einflugschneisen betroffen zu sein. Die zusätzliche Belastung eines so großen Einzugsgebietes wie das Unterland und das Überetsch wird in keiner Weise Rechnung getragen.
Absolut nicht nachvollziehbar ist die in der Ausschreibung festgesetzte Gebotssumme und der dort ermittelte Wert der ABD im Vergleich mit deren Wert in der aufliegenden Gesellschaftsbilanz. Es wirft sich die Frage auf, warum der neue Konzessionär eine Struktur, die in der Bilanz mit 37 Mio Euro – davon 32 Mio. materielle Güter – aufscheint und mit öffentlichen Geldern finanziert wurde, weitere 20 Jahre kostenfrei nutzen kann.
Rechnet man hier die ABD bewusst klein, um eine über Jahrzehnte mit öffentlichen Mitteln erhaltene Gesellschaft möglichst billig an Private veräußern zu können? Damit hätte das Land Südtirol und dessen SteuerzahlerInnen auch noch einen gewaltigen finanziellen Schaden.“
Rechnet man hier die ABD bewusst klein, um eine über Jahrzehnte mit öffentlichen Mitteln erhaltene Gesellschaft möglichst billig an Private veräußern zu können? Damit hätte das Land Südtirol und dessen SteuerzahlerInnen auch noch einen gewaltigen finanziellen Schaden.“
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