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Streit um Gutachten

Foto: FF Brixen

Die neun Beschuldigten im Strafverfahren zum tödlichen Zugunglück in Brixen bestreiten das Gutachten der Anklage. Und wollen den Hinterbliebenen der Opfer Schadenersatz zahlen.

Von Thomas Vikoler

Menschliches Versagen, ein tödlicher Mix aus Nachlässigkeiten und Versäumnissen. Das wirft die Staatsanwaltschaften den Beschuldigten im Strafverfahren zum Zugunglück am Brixner Zugbahnhof vor, das sich in der kommenden Woche (25. April, Tag der Befreiung) zum zweiten Mal jährt.

Der bei dem Unglück mit zwei Toten – der 42-jährige Salvatore Verolla und der 52-jährige Achille De Lisa – zerstörte Bau-Zug ist erst vor wenigen Tagen vom Bahnhofsgelände entfernt worden.

Und gestern fand am Landesgericht die Vorverhandlung im Strafverfahren statt. Die Anklage geht von fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Herbeiführung eines Zugunglücks aus und fußt im Wesentlichen auf zwei Gutachten der Universitätsprofessoren Roberto Lucani (Florenz) und Fabrizio D’Errico (Mailand). Sie haben herausgefunden, dass im Vorfeld des Unglücks zahlreiche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und interne Regeln der Bahnnetz-Gesellschaft RFI verletzt wurden, die Kommunikation zwischen Verantwortlichen von RFI und der mit Gleisarbeiten beauftragten Firma GCF aus Rom nicht funktionierte und defekte Zugwagen eingesetzt wurden. Aus diesen Gründen sei der Bau-Zug infolge eines Bremsdefekts südliche von Franzensfest ungehindert und unangekündigt auf einen am Brixner Bahnhofs stehenden Bau-Zug aufgeprallt.

Anklage erhoben wurde u.a. gegen fünf Verantwortliche von RFI und drei Vertreter von GCF, für die Salvatore Verolla, Achille De Lisa und ein halbes Dutzend Verletzte arbeiteten.

Bei der Vorverhandlung am Landesgericht wurde deutlich, dass die Beschuldigten Schadensersatz an die Zivilparteien zahlen wollen. Die Verhandlungen der Generali-Versicherung, bei der sowohl RFI als auch GCF versichert waren, mit den Hinterbliebenen bzw. Verletzten sollen in den nächsten Monaten abgeschlossen werden.

Deshalb vertagte Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg die Verhandlung auf den 7. November.

Bekannt wurde auch, dass die Beschuldigten den Inhalt der beiden Gutachten der Staatsanwaltschaft bestreiten. Ihre Anwälte drängen auf die Erstellung eines zweiten Gutachtens und erhoffen sich davon eine Abschwächung ihrer Verantwortlichkeiten. Möglich ist, dass sie auf der nächsten Verhandlung diese Bedingung an einen Antrag  auf ein verkürztes Verfahren koppeln.

Ein zweites Gutachten müsste sich zwangläufig auf das Lucani/D’Errico-Gutachten stützen. Denn der Todes-Zug ist, wie gesagt, vor kurzem weggeschafft worden.

 

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