Teilerfolg für Durni
Das Oberlandesgericht Brescia hebt den Mantuaner Schuldspruch gegen Alt-LH Luis Durnwalder in der Rufschädigungs-Causa Robert Schülmers teilweise auf: 1.000 Euro Geldstrafe statt ein Jahr und zwei Monate Haft auf Bewährung.
Von Thomas Vikoler
Luis Durnwalder provoziert worden, habe darauf reagiert und dabei ein wenig über das Ziel hinausgeschossen. Ein Ehrendelikt, also. So interpretiert Durnwalders Anwalt Gerhard Brandstätter ein Urteil, welches das Oberlandesgericht Brescia am Dienstag nach zweistündiger Beratung erlassen hat.
Das Berufungsurteil in der Rufschädigungs-Causa Robert Schülmers, von dessen Inhalt Brandstätter sich überrascht zeigte. Denn während der Verhandlung, bei der Durnwalder abwesend und Nebenkläger Schülmers anwesend war, hatte es keine Signale gegeben, dass die Brescianer Berufungsrichter das erstinstanzliche Urteil kippen könnten. Der Fall schien sie wenig zu interessieren.
Durnwalder war im Februar 2018 vom Landesgericht Mantua der Rufschädigung gegen den früheren Bozner Rechnungshofs-Staatsanwalt Robert Schülmers schuldig gesprochen worden. Das Strafmaß: Ein Jahr und zwei Monate Haft mit der Auflage der Zivilpartei 40.000 Euro Schadenersatz zu zahlen. Dies, sobald die verhängte Strafe in Rechtskraft erwachsen sollte.
Die Mantuaner Einzelrichterin war zum Schluss kommen, dass Durnwalder den Staatsanwaltschaft im Zuge eines verbalen Hickhacks nach der Sonderfonds-Beschlagnahme am 18. Oktober 2012 zu heftig attackiert hatte. Ein von Durnwalder gegen Schülmers eingebrachte Strafanzeige war später archiviert worden.
Die Richter des Oberlandesgerichts Brescia sehen den Fall wesentlich anders. Für sie hat der frühere Landeshauptmann den Ruf des Staatsanwalts mit einigen Aussagen lediglich leicht geschädigt. Entsprechend annullierten sie das Strafmaß der ersten Instanz, bei dem Durnwalder die allgemein mildernden Umstände verwehrt worden waren.
Sie legten die Strafe auf das Mindestausmaß von tausend Euro fest und strichen die Auflage der Zahlung von 40.000 Euro Schadenersatz an Schülmers.
Dennoch wird der Alt-Landeshauptmann Kassationsrekurs gegen das Berufungsurteil einlegen. „Wir wollen erwirken, dass die vorgehaltene Straftat nicht begangen worden ist“, sagt Verteidiger Brandstätter. Die Urteilsbegründung des Oberlandesgerichts Brescia steht allerdings aus.
In diesem Verfahren geht es u.a. um Aussagen Durnwalders zum Verdacht, er habe beim damaligen Staatspräsidenten Giorgio Napolitano gegen Schülmers interveniert. Was Napolitano später dementierte.
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