Du befindest dich hier: Home » News » Volksbank muss zahlen

Volksbank muss zahlen

Foto: Südtiroler Volksbank

Wegweisendes Urteil des Berufungsgerichts Bozen: Zwei SparerInnen 90+ erhalten im Streit mit der Volksbank in zweiter Instanz Recht.

Am 13. April wurde ein wichtiges Urteil des Berufungsgerichts Bozen hinterlegt.

Das Gerichtsverfahren sah zwei SparerInnen, über 90 Jahre alt, vertreten von RA Prof. Massimo Cerniglia, im Streit mit der Südtiroler Volksbank.

Die SparerInnen hatten im Jahr 2014 die Bank verklagt, um Schadenersatz für 120.000 Euro in Lehmann-Bonds investierte Summen zu erhalten.

Die SparerInnen erklärten, die Bank habe ihnen erlaubt, ihre gesamten Ersparnisse in ein einziges Wertpapier zu investieren, ohne die Anlagen zu diversifizieren, wodurch das Anlagerisiko wesentlich verstärkt wurde. Im Jahr 2017 hatte das Landesgericht Bozen die Klage der SparerInnen negativ beschieden, und sie auch zur Zahlung der Rechtskosten verurteilt.

Die SparerInnen (bzw. deren Erben, da einer von ihnen in der Zwischenzeit verstorben ist) haben jedoch nicht aufgegeben, und haben auf Anraten von Prof. Cerniglia – der das Urteil als irrig und unbillig einstufte – Berufung eingelegt.

In weniger als eineinhalb Jahren hat das Berufungsgericht Bozen nun ein Urteil gefällt, und hat die Bank nunmehr dazu verurteilt, den SparerInnen und Erben den entstandenen Schaden zu ersetzen. Gleichfalls muss die Bank für die Rechtsspesen beider Instanzen aufkommen. Das Gericht hat somit festgestellt, dass die Bank einen offensichtlichen Fehler begangen hat, als sie es den SparerInnen ermöglichte, sämtliche Ersparnisse in ein einziges Wertpapier fließen zu lassen, was eine abnorme Konzentration der Geldanlage und mit daraus folgender Zunahme des Risikos nach sich zog.

Das Berufungsgericht folgert insbesondere, dass „gemäß der Regeln der allgemeinen beruflichen Sorgfalt, der Finanzdienstleister in der beschriebenen Situation hätte annehmen müssen – gerade weil keine Angaben zum Ausmaß und zur Verwendung des Vermögens der KundInnen vorlagen – dass die verlangte Geldanlage eine totalitäre sei, und deswegen hätte er abraten müssen. Und demgemäß gilt die Diversifizierung der Anlagen als System der Risikoneutralisierung im Zusammenhang mit allen Geldanlagen für alle AnlegerInnen, auch für jene, die unter Umständen eine nicht konstante Neigung zum Risiko haben“.

Für RA Cerniglia und VZS-Geschäftsführer Andreaus zeigt das Urteil, dass die SparerInnen gut beraten sind, ihre Anliegen auch dann weiter zu verteidigen, wenn in erster Instanz ihre Argumentationen nicht gehört werden; wenn die vorgebrachten Gründe eine solide Grundlage haben, ist ein weiterer Gang durch die Instanzen das einzige Mittel, um Recht zu erhalten, auch weil die Rechtsprechung als solche nicht mit einer Instanz abgeschlossen ist.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (6)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • @alice.it

    Diese SparerInnen können froh sein in Lehmann-Bonds investiert zu haben, denn hier scheinen die Kunden über den Rechtsweg wieder zu ihrem Geld zu kommen.
    Stellen sie sich vor, die hätten damals Volksbank-Anteile gekauft! Dann stünden sie jetzt, also nach der Fusion mit der Marostica und nach Umwandlung in eine Aktiengesellschaft, vor einem ähnlichen Scherbenhaufen: enormer Wertverlust und quasi unverkäuflich!

    • noando

      🙂 genau … wäre das thema „konzentration“ auch ein thema für den schaden von sparkassen oder volksbankaktien? wenn jemand sein gesamtes erspartes in die aktien der bank investiert hat???

  • andreas

    @jackie
    Welche Gier sollten 90jährge haben? Die wollten ihr Geld mit einer Rendite anlegen, um es nicht nur auf der Bank liegen zu haben.
    Damals wurde das verscherbelt, was für die Berater die höchsten Prämien brachte und jeder Berater, welcher Menschen in diesem Alter so einen Mist andreht, gehört verdroschen und dann eingesperrt.

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen