Der Pöder-Prozess
Das Urteil im Unterschlagungs-Verfahren gegen den Ex-Landtagsabgeordneten Andreas Pöder fällt am 5. Juni.
von Thomas Vikoler
Vier Zeugen und am Ende ein verworrenes Bild zu einem Fall, der auch auf unklaren Gesetzen beruht. Andreas Pöder, bis vergangenen Herbst Landtagsabgeordneter der BürgerUnion, hat für das gegen ihn laufende Strafverfahren zum Verdacht der Unterschlagung von Fraktionsgeldern in der Legislaturperiode 2008-2013 (rund 100.000 Euro) eine riskante Strategie gewählt. Ein verkürztes Verfahren mit der Bedingung, dass drei Exponenten und Mitarbeiter der Bürgerunion als Zeugen angehört werden.
Dies ist gestern in der Vorverhandlung vor Richter Walter Pelino geschehen, ausgesagt haben der frühere gesetzliche Vertreter der Bürgerunion, der im Vorstand für die Finanzen Zuständige und eine Sekretärin. Sie alle erklärten, dass Pöder jeden Monat einen Drittel seiner Amtsentschädigung als Abgeordneter auf das Fraktionskonto eingezahlt habe.
Hier deutet sich die Verteidigungsstrategie von Pöder-Anwältin Claudia Benedetti für das Plädoyer am 5. Juni an:
Der Abgeordnete habe stets mehr auf das Fraktionskonto eingezahlt, als aus diesem für verschiedene Tätigkeiten entnommen worden sei. Eine ähnliche Rechtfertigung wie im Strafverfahren gegen den früheren freiheitlichen Fraktionssprecher Pius Leitner, der in erster Instanz (ebenfalls in einem verkürzten Verfahren) zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt, in der Berufung aber freigesprochen wurde. Die Kassation hat den Freispruch allerdings aufgehoben, es kommt zu einem zweiten Berufungsprozess.
Die Verteidigung im Fall Pöder wird zudem darauf setzen, dass bis 2013 keine Belegpflicht für Fraktionsgelder bestand – deshalb fehlen in diesem Verfahren auch weitgehend die Belege über deren Verwendung.
Das Urteil sollte am Ende der Verhandlung am 5. Juni ergehen.
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