Die beschlagnahmte Alm
In der Gemeinde Ratschings ist ein Buschenschank seit mehreren Monaten beschlagnahmt, die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Eigentümerin und Pächter.
Von Thomas Vikoler
Auf Facebook wurde am 23. Dezember 2018 eine bemerkenswerte Nachricht verbreitet: „Mit Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Wurzeralm momentan geschlossen bleibt. Wir hoffen, dass wir bis Mitte bzw. Ende Januar 2019 wieder öffnen können“.
Die Hoffnung des Pächters der Äußeren Wurzeralm, einem Buschenschank in der Gemeinde Ratschings, war doch etwas zu optimistisch: Der Betrieb der beliebten Ausflugstation konnte bis gestern nicht wieder aufgenommen werden.
Aus einem Grund, der in der Facebook-Nachricht einen Tag vor Weihnachten wohlweislich verschwiegen wurde: Das Betriebsgebäude, eine zuletzt um- und ausgebaute Almhütte, wurde von der Forststation Ratschings auf Anweisung der Staatsanwaltschaft Bozen beschlagnahmt. Und könnte das, so die Befürchtung von Alfred Mulser, dem Anwalt der Eigentümerin, für eine weitere Weile so bleiben.
Denn die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Eigentümerin und den Pächter wegen des Verdachts der Verletzung von Baugesetzen beim Um- und Ausbau der Hütte. Dieser dürfte etwas zu groß und luxuriös ausgefallen sein – unter Nutzung von Volumen des Almstalles für Betriebszwecke. Auch wenn Art. 23 der Durchführungsbestimmungen zum Landesraumordnungsgesetz, wie der Verteidiger einwendet, eine Erweiterung der unterirdischen Fläche für die Nebentätigkeit um das Fünffache der oberirdischen erlaubt.
Und es gibt einen weiteren Aspekt: Für das im vergangenen Jahr eingereichte Sanierungsprojekt zum Umbauprojekt wurde es verabsäumt, ein Gutachten der Forstbehörde einzuholen. Weil sich die Äussere Wurzeralm in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, ist dieses Gutachten zwingend vorgeschrieben.
Anwalt Mulser verweist hier darauf, dass die Gemeinde Ratschings zum Sanierungsprojekt (das voraussetzt, das zuvor nicht gemäß Baukonzession gebaut wurde) eine reguläre Baukonzession erlassen habe. Damit habe seine Mandantin davon ausgehen können, dass alles in Ordnung sei. Die Einholung des Gutachtens der Forstwache sei schließlich Angelegenheit der Gemeinde.
Die Eigentümerin der Äußeren Wurzeralm hat inzwischen beim Freiheitsgericht die Aufhebung der gerichtlichen Beschlagnahme beantragt. Ohne Erfolg. Das Freiheitsgericht unter Vorsitz von Carla Scheidle lehnte den Antrag, u.a. mit Verweis auf das fehlende Forst-Gutachten, ab. Die nächste Berufungsinstanz ist die Kassation. Das dauert.
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Kommentare (3)
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robby
Fragt doch den Daniel Alfreider. Der weiß wie da vorzugehen ist.
paul1
Diese ganzen Luxusbauten auf den Almen, werden ja vom Land und von der Gemeinde gefördert, weil diese zuständigen Herren glauben eine Alm muss auch ein Touristik Center sein. Wo sie die ganze Kubatur hernehmen ist fraglich.