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Die Fragestunde

In der Aktuellen Fragestunde im Landtag ging es am Dienstag um das Ötzimuseum, Straßenarbeiten, Schülerstreiks, Zweisprachigkeit und um die Hausärzte.

Die Grünen verwiesen auf die Marktstudie zum Ötzimuseum, welche laut Landesregierung nicht bindend sein soll, und fragten, welche Prozedur für eine Entscheidung nötig ist, wie die Gemeinde Bozen mit einbezogen wird und ob eine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist.

Die Landesregierung, die sich heute Vormittag damit befasst habe, habe die zwei Vorschläge zur Kenntnis genommen, erklärte der Landeshauptmann. Es könnten auch noch andere Vorschläge kommen. Sie alle würden von Experten für Museen und für Urbanistik geprüft, und die Gemeinde werde natürlich einbezogen, nicht notwendigerweise ein Referendum. Man wolle es noch offenlassen, ob weitere Formen der Beteiligung vorgesehen würden. Spätestens bis zum Herbst wolle man eine Entscheidung. Die beiden vorliegenden Vorschläge seien weder bindend noch prioritär. Ötzis Standort müsse internationalen Standards entsprechen.

In Zusammenhang mit den Schülerstreiks fürs Klima, die von einigen Schulen gebilligt wurden, fragten die Freiheitlichen: Welche Südtiroler Schulen haben den Schülern die Erlaubnis für den „Schulstreik fürs Klima“ samt Demonstration in Bozen am 15. Februar 2019 und am 15. März 2019 ausgesprochen? Welche jener Schulen, wie sie aus Frage 1 hervorgehen, haben Maßnahmen zum Klimaschutz (Plastikverbot, Abschaffung von Getränkeautomaten, Abgeschaltete Mobiltelefone während der Unterrichtszeit, Verbot von Flugreisen, Reparaturen statt Neuanschaffung von technischen Geräten, usw.) bereits umgesetzt? Welche Schulen im Land wollen sich künftig mit entsprechenden Maßnahmen für den Klimaschutz einsetzen?
Es gebe keine Erhebung zur Beteiligung, antwortete die Landesregierung, das würde auch nicht der Autonomie der Schulen entsprechen.

Die Süd-Tiroler Freiheit erinnerten an einen vom Landtag genehmigten Begehrensantrag, um „die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Kontingent für die Hausärzte, das für die Nicht-EU-Bürger zur Verfügung steht, im Bedarfsfall auch für einheimische Patienten bereitgestellt werden kann.“ Sie stellten dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Inwieweit wurde der obgenannte Begehrensantrag umgesetzt? Falls noch nichts geschehen ist, gedenkt die Landesregierung ein weiteres Mal zu intervenieren?
Das Anliegen sei bei der staatlichen Stelle vorgebracht worden, antwortete die Landesregierung. Man werde eine weitere Erhöhung der Patientenzahl von derzeit 1.500 fordern, die aber mit den Gewerkschaften vereinbart werden müsse. In Südtirol könnten pro Arzt zusätzlich 282 Nicht-EU-Bürger betreut werden.

Die Demokratische Partei erinnerte an eine Absichtserklärung der Landesregierung, den Bozner Kapuzinergarten aufzuwerten, der derzeit nicht genutzt werde, und fragte, ob das Projekt für eine Verbindung zwischen Trevi-Zentrum und Stadttheater noch aktuell sei und wie die Landesregierung den Park zusammen mit dem Stadttheater kulturell aufwerten wolle.
Gemeinde und Land wollten eine Neugestaltung, auch um die Nähe zum Theater hervorzuheben, antwortete die Landesregierung. Es sei dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, an der Theaterstiftung, Trevi-Zentrum und Design-Fakultät beteiligt seien. Nach der Erstellung des Kostenvoranschlags werde man zur Ausschreibung schreiten.

Die SVP berichtete von einer Geruchsbelästigung durch eine Asphaltmischanlage in Villnöß, die trotz Verwaltungsstrafen die Grenzwerte immer noch überschreite. Die Fragen an die Landesregierung: Warum wird der Asphaltmischanlage „Vendruscolo GmbH“, auch nach wiederholten Grenzwertüberschreitungen, immer wieder ein Aufschub für die notwendigen Sanierungsarbeiten an der Anlage gewährt? Welche nachhaltigen Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu setzen, um der Geruchsbelästigung durch die Asphaltmischanlage „Vendruscolo GmbH“ endlich ein Ende zu setzen?
Die Landesregierung bestätigte die Missstände, die auch von der Umweltagentur erhoben wurden, zuletzt heuer im März. Die Agentur habe das Ergebnis der Staatsanwaltschaft gemeldet. Allerdings gehe die Geruchsbelästigung nicht einzig auf die Anlage zurück, sondern auf eine Reihe von Quellen auf dem Betriebsgelände, für die es nicht diese Auflagen gebe. Dem Betreiber wurde eine Sanierung auferlegt und eine Frist bis Ende 2020 eingeräumt.

Das Team Köllensperger vermisste eine klare Trennung zwischen Politik und Verwaltung bei der Ernennung von Frank Weber zum Vorsitzenden der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung. Weber ist gleichzeitig Direktor der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung und Direktor des Ressorts „Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege“.

Die Fragen an die Südtiroler Landesregierung: Worin besteht die dringende Notwendigkeit, welche die zeitweilige Anvertrauung der Direktion der Abteilung 28 an Frank Weber rechtfertigt? Ist es richtig, dass das Amt eines Ressortdirektors ein politisches Amt ist und dass eine der grundlegenden Voraussetzungen das persönliche Vertrauensverhältnis zum Landesrat ist, welcher ihn ernannt hat? Wird demzufolge Frank Weber in dieser Kommission als Techniker oder im Auftrag der Politik entscheiden? Wie gedenkt die Landesregierung die Benennung Herrn Webers mit dem Raumordnungsgesetz in Einklang zu bringen, in welchem es heißt, dass die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung das technisch-beratende Organ der Landesregierung ist und dass ihr der Erlass von Gutachten und technischen Bewertungen im Rahmen der in die Zuständigkeiten des Landes fallenden Verfahren zur Raumentwicklung und zum Schutz der Landschaft obliegt?

Die vorübergehende Beauftragung fuße auf dem neuen Landesgesetz, antwortete die Landesregierung. Weber sei bei der Erarbeitung des Gesetzes eingebunden gewesen, und man wolle nicht auf seine Kenntnisse verzichten. Die Ernennung sei nur provisorisch, und ein Ressortdirektor sei kein politisches Amt, sondern Teil der Verwaltung. Vorsitzender der Kommission sei er als Abteilungsdirektor. Das Gesetz werde am 1. 1. 2020 in Kraft treten, ansonsten brauche es eine neue politische Entscheidung.

Erneut befinden sich viele Straßen im Land nach der Durchführung des Winterdienstes in einem schlechten Zustand, stellten die Freiheitlichen fest. Aufgrund der Witterungsverhältnisse, der Schneefälle und der Temperaturunterschiede in Kombination mit Straßensalz wurden viele Straßenbeläge in Mitleidenschaft gezogen. Die Landesregierung wurde daher um die Beantwortung folgender Fragen ersucht: Lassen sich die Winterschäden an den Straßen im Land bereits erheben und beziffern? Wenn Ja, in welcher Größenordnung bewegen sich diese? Welche Straßen bzw. welche Straßenabschnitte genießen Priorität bei der Behebung der Winterschäden? Werden betroffene Gemeinden mit außerordentlichen Beiträgen seitens des Landes bei der Straßeninstandhaltung der gemeindeeigenen Straßen unterstützt? Wenn Ja, in welchem Ausmaß? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht?

Die Schäden würden natürlich nach jedem Winter erhoben, der aber noch nicht überall ganz vorbei sei, antwortete die Landesregierung. Man werde zunächst die Prioritätenliste erstellen, dann würden die ersten Aufträge ergehen. Priorität hätten die Abschnitte mit dem größten Verkehrsaufkommen und jene mit der höchsten Geschwindigkeit. Das Kapitel zur Instandhaltung werde erhöht.

Die Süd-Tiroler Freiheit berichtete von einem ehemaligen Mitarbeiter des Staatsbauamtes in Bozen, der vergeblich auf die Ausstellung seiner Krankenakten in seiner deutschen Muttersprache wartet. Die Akten kommen von seinem ehemaligen Arbeitgeber, dem Übergeordneten Amt (provveditorato interregionale) für öffentliche Arbeiten des Ministeriums für Infrastrukturen und Transportwesen für Venetien, Trentino-Südtirol und Friaul Julisch-Venetien, das den Sitz in Venedig hat. Folgende Fragen wurden an die Landesregierung gerichtet: Besteht für staatliche Ämter, die eine Außenstelle in Südtirol haben, die Verpflichtung, mit ihren Angestellten in deren deutscher Muttersprache zu kommunizieren? Wenn ja: Warum wird diese Verpflichtung missachtet, und was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen? Wenn nein: Handelt es sich nach dem Dafürhalten der Landesregierung nicht um eine Diskriminierung der Süd-Tiroler deutscher Muttersprache?
Die Pflicht zur Verwendung der Muttersprache betreffe die Staatsverwaltung, die in Südtirol Außenstellen habe, antwortete die Landesregierung, der der Fall bekannt war. Die genannte Pflicht gelte in Kontakt mit den Bürgern, nicht aber mit den eigenen Mitarbeitern, die ja zweisprachig sein müssten. Die genannte Verwaltung gehe davon aus, dass es sich um Kontakt mit einem Mitarbeiter handle, da das Anliegen in den Ämtern vorgebracht wurde.

Ein Gebäude in der Bozner Europa-Allee, das den Sozialdiensten vom Land für eine Behindertenwerkstätte überlassen wurde, steht seit drei Jahren leer, weil es erst renoviert werden muss, wird oft von Obdachlosen besetzt und dann von der Polizei wieder geräumt, berichtete die Demokratische Partei und fragte, wann das Projekt zur Restrukturierung umgesetzt wird.
Die Volumenberechnungen für das Projekt seien 2013 erstellt worden, berichtete die Landesregierung, vorgesehen seien zwei Wohnungen für je sechs Menschen mit Behinderung und Tagesdienste für 32 Nutzer für insgesamt 2,7 Mio. Euro. 2017 sei der Auftrag für das Projekt ausgeschrieben worden, der 2020 abgeschlossen sein dürfte. Sobald die Finanzierung gesichert sei, würden die Arbeiten vergeben.

Die Grünen erinnerten an eine Durchführungsbestimmung von 1988, laut welcher der Landtag einen zusätzlichen Richter an der Kontrollsektion des Rechnungshofs benennen kann. Sie wiesen darauf hin, dass die Kontrollsektion eine präventive Aufgabe hat und daher dem Land helfen kann, Fehler zu vermeiden. Da der zusätzliche Richter auf Kosten des Landes eingestellt wird, hänge eine Entscheidung zunächst von der Landesregierung ab. Das Trentino habe jedenfalls bereits einen Richter ernannt. Die Grünen fragten die Landesregierung, warum sie bisher noch nicht in diesem Sinne tätig geworden sei und ob sie in Zukunft diese Möglichkeit nutzen wolle.

Die Landesregierung teilte mit, dass man diese Möglichkeit bald in Anspruch nehmen werde. Man wolle keine politische Besetzung, sondern eine Person mit viel Erfahrung in der Verwaltung, wo man täglich mit der Frage konfrontiert sei, wie der Rechnungshof reagieren werde.

Über die „Connecting Europe Facility“ sieht das Europäische Parlament Förderungen von Lärmreduktionsmaßnahmen beim Rollmaterial von Zügen vor, mit dem Ziel, Lärmemissionen entlang von Schienentrassen zu vermindern und so die negativen Auswirkungen auf Gesundheit und Lebensqualität zu reduzieren, berichtete die SVP. Dazu stellt die EU von 2014 bis 2020 insgesamt 262 Millionen Euro zur Verfügung. Die italienischen Bahngesellschaften hätten jedoch an der ersten Ausschreibung nicht teilgenommen.

Die Landesregierung wurde um die Beantwortung folgender Fragen ersucht: Haben die Bahngesellschaften mittlerweile ihr Ansuchen für die Ausschreibung der „Connecting Europe Facility“ eingereicht, um in den Genuss von EU-Fördermitteln zur Verminderung der Lärmreduktion auf unseren Schienentrassen zu gelangen? Was plant die Landesregierung zu unternehmen, sollte wieder kein Ansuchen erfolgt sein? 2020 wird die Schweiz das Durchfahrtsverbot von lauten Waggons umsetzen. Auch Deutschland und Österreich gehen in diese Richtung. Wann soll endlich in Italien auf leise gerüstet werden?
Auf der Brennerachse gebe es rund 20 Bahnunternehmen mit Güterverkehr, erklärte die Landesregierung, allerdings würden diese vielfach auf Waggons anderer zurückgreifen. Diese seien von der EU zur Erneuerung des Rollmaterials aufgefordert worden, die Landesregierung wende sich an die Unternehmen in Italien. Ein Durchfahrverbot könne man nicht verhängen.

Die Landesregierung hatte Anfang 2018 ein Vergabeverfahren anberaumen lassen, welches die kleinen und mittelständischen lokalen ÖPNV-Dienstleister schützen und ein lokales ÖPNV Monopol verhindern sollte, stellte das Team Köllensperger fest. Mit Entschluss Nr. 1097 vom 23.10.2018, verlängerte die Landesregierung die Konzessionen für die Durchführung der außerstädtischen Linienverkehrsdienstemit Autobussen in der Zuständigkeit des Landes Südtirol. Die Fragen an die Landesregierung: Auf welcher rechtlichen Norm fußt die Verlängerung gemäß Beschluss Nr. 1097? Kann rechtlich von einer „Verlängerung“ gesprochen werden, wenn sich das Vertragsobjekt bzw. der Vertragsnehmer ändern? Wurden im Zuge der Verlängerung neue Konzessionen vergeben? Wenn ja, an wen? Kann in gegenwärtigem Fall überhaupt rechtlich von einer „Konzessionsänderung“ gesprochen werden oder handelt es sich in Wirklichkeit nicht um einen “Dienstleistungsauftrag“? In welcher Form werden die Dienste verlängert falls es bis zum Ende der Vertragsverlängerung Ende 2019 zu keinem öffentlichen Vergabeverfahren kommen wird?
Die Verlängerung an dieselben Konzessionäre sei auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen erfolgt, und zwar zu denselben Bedingungen, antwortete die Landesregierung. Es handle sich um eine provisorische Verlängerung, nicht um neue Konzessionen.

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