Rechnung für Pius

Pius Leitner
Nun wird auch Ex-Freiheitlichen-Fraktionssprecher Pius Leitner vor den Rechnungshof zitiert. Die Staatsanwaltschaft fordert von ihm die Rückzahlung von 47.256 Euro Euro.
von Thomas Vikoler
In der Regel leitet die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof – sofern sie nicht früher davon erfahren hat – nach einem erstinstanzlichen Schuldspruch am Landesgericht Schadenersatzverfahren gegen öffentliche Verwalter ein. Im März 2017 wurde der damalige freiheitliche Landtagsabgeordnete Pius Leitner von Vorverhandlungsrichter Andrea Pappalardo in einem verkürzten Verfahren wegen Unterschlagung von Fraktionsgeldern zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Der Richter bezifferte die Schadenssumme auf 47.265 Euro.
Allerdings wurde der Schuldspruch vom Oberlandesgericht ein halbes Jahr später aufgehoben. Freispruch für Leitner, der nach dem erstinstanzlichen Urteil als Landtagsabgeordneter zurücktrat. Die Kassation hat den Freispruch des Oberlandesgerichts im vergangenen November gekippt, in diesem Jahr kommt es zu einer erneuten Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht.
Und nun folgt, wie erwartet, ein weiteres Verfahren, diesmal am Rechnungshof: Die dortige Staatsanwaltschaft fordert von Polit-Pensionär Leitern exakt 47.265 Euro an mutmaßlich nicht korrekt verwendeten Fraktionsgeldern in der Legislaturperiode 2008-2013. Also inklusive des ominösen Penis-Rings aus dem Beate-Uhse-Shop. Die Staatsanwaltschaft wirft Leitner schwere Fahrlässigkeit vor.
Die Verhandlung findet am 18. April vor der Rechtsprechenden Sektion statt.
Leitner wird in diesem Verfahren vom bekannten Strafverteidiger Marco Mayr vertreten. Der hat seine Verteidigungsstrategie bereits festgelegt: Abweisung der Forderung in der Hauptsache, in untergeordneter Hinsicht die Erklärung der Verjährung für die Jahre vor 2012.
Zweiter Antrag hat gute Aussichten angenommen zu werden. Denn in den vergangenen Wochen waren Ex-Abgeordnete wie Elena Artioli und der aktuelle Abgeordnete Alessandro Urzì zu Fraktionsgeldern aus der Legislatur 2008-2013 verurteilt worden – allerdings allein wegen Ausgaben aus dem Jahre 2012. Die übrigen waren von der Rechtsprechenden Sektion für verjährt erklärt worden.
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