Sexuelle Gewalt
Am Landesgericht wird ein Ex-Bewohner des Flüchtlingszentrums Ex-Alimarketzu einem Jahr Haft wegen versuchter sexueller Gewalt gegen eine Volontarius-Mitarbeiterin verurteilt.
Er ist 28 Jahre alt, kommt aus Afghanistan und ist inzwischen unauffindbar. Ein (Ex)Asylwerber, der am Landesgericht in Abwesenheit zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt wurde.
Wegen versuchter sexueller Gewalt leichten Ausmaßes, begangen an einer Mitarbeiterin der Betreuungs-Organisation Volontarius im Flüchtlingszentrum Ex-Alimarket in der Bozner Gobettistraße.. Die Frau hatte am 14. Jänner 2017 bei der Polizei Anzeige gegen den Mann erstattet und dort Folgendes zu Protokoll gegeben.
Der Flüchtling sei am 13. Jänner in ihr Büro getreten und – auf Deutsch – erklärt, er habe ein gesundheitliches Problem. Die Betreuerin geleitete den Mann daraufhin zur Krankenstation des Ex-Alimarket. Dort soll es zu der versuchten Sex-Attacke gekommen sein, wegen der der 28-jährige Afghane nun verurteilt worden ist.
Laut den Schilderungen des mutmaßlichen Opfers drückte sie der Mann vor dem Eingang zur Krankenstation gewaltsam in eine Ecke, hielt sie an den Armen fest und versuchte sie auf den Mund zu küssen. Ihr sei es gelungen, so die Betreuerin, den Täter davon abzuhalten. Schließlich habe sie der Mann „lediglich“ auf die Wange geküsst.
Schließlich seien der Betreuerin Mitarbeiter des Roten Kreuzes zur Hilfe gekommen, der Flüchtling habe sich vom Tatort entfernt.
Einzelrichterin Carla Scheidle stufte den Vorfall als versuchte sexuelle Gewalt ein. Diese ist laut Kassation dann gegeben, wenn der „Angriff“ auf erogene Zonen durch eine Abwehrreaktion des Opfers, also unabhängig vom Willen des Täters, vereitelt wurde. Und nicht-erogene Bereiche betraf.
De Staatsanwaltschaft hatte ein Jahr und acht Monate Haft für den Angeklagten beantragt. Richterin Scheidle legte die Strafe auf ein Jahr fest, allerdings ohne Bewährung. Der Verurteilte war bereits zuvor rechtskräftig wegen Körperverletzung und Waffenbesitz zu insgesamt zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Das Strafkonto des Verurteilten läge also, sollte das gestrige Urteil in Rechtskraft erwachsen, bei drei Jahren Haft.
Der Mann aus Afghanistan lebt inzwischen nicht mehr im Ex-Alimarket und gilt als unauffindbar. Beim Prozess gegen ihn am Landesgericht war er nicht anwesend. (tom)
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