Verfahren gegen Knoll
HCB-Präsident Dieter Knoll steht vor Gericht, weil er sich geweigert haben soll, dem Gerichtsvollzieher pfändbare Güter aus seinem Privateigentum zu nennen.
Von Thomas Vikoler
Der Gerichtsvollzieher hatte wenig Glück am Sitz der Firma des Mannes, der vor allem deshalb eine landesweit bekannte Person ist: Dieter Knoll ist Präsident des Hockeyclubs HC Bozen Südtirol.
Im Februar, Mai und Juni 2015 hatte der Gerichtsvollzieher gleich drei Versuche für eine Mobiliarpfändung unternommen. Alle erfolglos. Am 5. August 2015 sprach er ein viertes Mal am Sitz von Knolls Firma in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße in Bozen vor.
Einzutreiben waren 58.783 Euro. Die schuldete Knoll laut richterlichem Pfändungsdekret einer Kältetechnik-Firma aus Meran.
Diese hatte zuvor – von November 2014 bis März 2015 – Knoll drei Zahlungsaufforderungen zugestellt. Am 24. Juni 2015 folgte eine weitere, diesmal über 67.061 Euro, also inklusive Spesen und Zinsen.
Alles erfolglos. Beim Pfändungstermin am 5. August 2015 wurde Knoll vom Gerichtsvollzieher angetroffen, er versprach, den Fall mit der Finanzabteilung abzuklären. Was aber nicht geschah. Bei einem weiteren Versuch meldete sich der HCB-Präsident krank. Schließlich stellte der Gerichtsvollzieher am 18. September 2015 protokollarisch fest: Die Forderung lasse sich nicht eintreiben, es habe trotz Aufforderung an die Sekretärin Knolls keine Rückmeldung gegeben.
Im Oktober erstattete der Inhaber der Kältetechnik-Firma aus Meran schließlich Strafanzeige gegen den Schuldner. Und zwar wegen „vorsätzlicher Vereitelung einer richterlichen Verfügung“ nach Artikel 388 des Strafgesetzbuches. Laut Absatz 6, zu dem die Staatsanwaltschaft inzwischen Anklage gegen Knoll erhoben hat, wird die Weigerung geahndet, Angaben zu pfändbaren Gütern zu machen. Darauf stehen eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr und eine Geldstrafe von bis zu 516 Euro.
Das Hauptverfahren gegen den HCB-Präsidenten vor Richterin Carla Scheidle zieht sich in die Länge. Gestern beantragte die Verteidigung eine erneute Vertagung. Die Gläubigerin hat sich als Zivilpartei in das Verfahren am Landesgericht eingelassen. Knolls Verteidigung will vorerst nicht zu deren Vorwürfen Stellung nehmen. Eine etwaige Verjährung der Knoll angelasteten Straftat würde im Jahre 2022 eintreten.
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Kommentare (6)
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tiroler
Che Figura, Herr Knoll!