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Abgetrennter Arm

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Vor fünf Jahren verlor ein Arbeiter bei Wartungsarbeiten an einem Förderband seinen linken Arm. Wer ist dafür verantwortlich?

von Thomas Vikoler

Der Unfall ereignete sich am 26. November 2013 auf einem Betriebsgelände in Bruneck. Der Angestellte einer Baggerfirma war dabei, ein Förderband für die Schotterverarbeitung zu reinigen und zu schmieren, als er auf 16 Metern Höhe ausrutschte und mit seinem linken Arm in die laufende Antriebsrolle des Förderbandes geriet.

Die Folge: Der Arm des Arbeiters, einem Angestellten der Brunecker Baggerfirma, wurde dabei abgetrennt.

Nun, fünfeinhalb Jahre später, stehen vier Personen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung vor Gericht: Zwei Vertreter des Arbeitsgebers, ein für Arbeitssicherheit zuständiger Angestellter und der Hersteller des Förderbandes aus Treviso.

Dass sich das Strafverfahren so lange hinzieht, hat damit zu tun, dass sämtliche Akten wegen des zweisprachigen Prozesses übersetzt werden mussten. Und dann stellten zwei Angeklagte einen Antrag auf Probezeit im Sozialdienst, der von Richter Ivan Perathoner allerdings abgelehnt wurde. Der dem Arbeiter, dem nun der linke Arm fehlt, angebotene Schadenersatz wurde als zu niedrig erachtet.

Das hat auch damit zu tun, dass es einen Streit mit der Versicherung über das Ausmaß des körperlichen Schadens gibt. Die Versicherung behauptet, dass der vom Förderbrand abgetrennte Arm wieder angenäht hätte werden können – hätte sich der Verletzte nicht aus religiösen Gründen einer Operation verweigert.

Die Staatsanwaltschaft wirft den vier Angeklagten vor, aus Nachlässigkeit, Unvorsichtigkeit und Untüchtigkeit und wegen der Verletzung von Arbeitsschutzbestimmungen (Maschinenrichtlinie) für den schweren Arbeitsunfall im November 2013 mitverantwortlich zu sein. Erschwert wird der Vorwurf durch den Umstand der andauernden Invalidität.

Die Arbeitgeber und der Sicherheitskoordinator hätten im Bericht zur Risikobewertung die vom Förderband ausgehenden Gefahren nicht erhoben, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Außerdem hätten ausreichende Schutzvorrichtungen zum Schmieren und Reinigen der Lager und ein Nothilfesystem gefehlt. Dieser Vorwurf richtet sich speziell gegen den Hersteller des Förderbandes.

Bisher haben im Prozess das Opfer des Arbeitsunfalls und ein Arbeitsinspektor ausgesagt, für den 7. Juni sind sechs weitere Zeugen geladen. Mit einem Urteil ist nicht vor Ende dieses Jahres zu rechnen.

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