Skonto für den „Boss“

Fatmir Muhaj
Das Oberlandesgericht reduziert die Haftstrafe für Fatmir Muhaj, den „Boss von Oberau“, von zwölf auf fünf Jahre und vier Monate Haft. Dank Läuterung und eines Kassationsurteils.
Von Thomas Vikoler
Der Mann, der bis vor wenigen Jahren in Oberau Angst und Schrecken verbreitete, reagiert mit einem Grinser, als die Vorsitzende Richterin Silvia Monaco das Urteil verkündet: Fünf Jahre und vier Monate Haft.
Das klingt freilich anders als zwölf Jahre Haft, die Strafe, welche Voruntersuchungsrichter Peter Michaeler im Dezember 2017 gegen Fatmir Muhaj, 25, für dasselbe Delikt verhängte: Besitz von Kokain zum Zwecke des Handels. Ohne dem Skonto von einem Drittel für das verkürzte Verfahren hätte die Strafe 18 Jahre Haft betragen.
Muhaj war überführt worden, den Drogenhandel im Bozner Stadtviertel Oberau mehr oder weniger kontrolliert („Der Boss von Oberau“, so nannte er sich selbst) zu haben. In der Urteilsbegründung wurde er als „extrem gefährliches Subjekt, das sich über die Regeln des sozialen Zusammenlebens hinwegsetzt“ bezeichnet worden.
Seit nunmehr zwei Jahren sitzt Muhaj im Gefängnis von Trient eine Haftstrafe von fünf Jahren und acht Monaten Haft wegen verschiedener Delikte wie Widerstands gegen Amtspersonen und Misshandlung sowie der Mittäterschaft bei der Glasattacke gegen einen Bozner Stadtpolizisten ab. Im Gefängnis, so versicherten seine Anwälte Paolo und Federico Fava, sei ihr Mandant geläutert. Als Beweis dafür brachten sie ein Zeugnis des Gefängnisdirektors mit, das Muhaj „gute Führung“ und eine gute Umerziehungsbereitschaft attestiert. Er besuchte Lehrgänge und betätigte sich als Koch (mit Diplom).
„Unser Mandant hat eingesehen, falsch gehandelt zu haben“, betonten die Verteidiger. Und sie wiesen darauf hin, dass Muhaj „lediglich“ des Besitzes von 115 Gramm Kokain überführt worden sei. Die Mittäter seien dafür mit Strafen um die drei Jahre davongekommen.
Federico Fava wagte sogar zu behaupten, mit dem erstinstanzlichen Urteil sei weniger die Handlung als die Person bestraft worden. Im Berufungsschriftsatz wird dies mit nichts Geringerem als dem Vorgehen der Justiz während des Nationalsozialismus verglichen.
Die deklarierte Läuterung brachte Fatmir Muhaj jedenfalls eine stattliche Haftreduzierung: Durch die zuerkannten mildernden Umstände heben sich die erschwerenden (darunter Rückfälligkeit) und mildernden Umstände gegenseitig auf. Und das bringt einen Haftskonto von viereinhalb Jahren. Mit ausdrücklicher Zustimmung der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen eines „Konkordats“, das mit sich bringt, dass ein Kassationsrekurs ausgeschlossen wird.
Die restlichen zwei Jahre Haftreduzierung fußen auf ein Urteil, das die Kassation vor drei Wochen erlassen hat. Mit diesem wurde festgelegt, dass der „Hiatus“ im Strafrahmen zwischen leichten und schweren Drogen rechtswidrig ist. Solcherart wird die Mindeststrafe von acht Jahren für schwere Drogen auf sechs Jahre herabgesetzt (der Höchststrafe für leichte Drogen). Der Gesetzgeber hatte es verabsäumt, die Lücke von zwei Jahren zu schließen.
Das Urteil der Kassation führt nun dazu, dass Verurteilte wegen des Besitzes von schweren Drogen eine Neufestlegung der Strafe beantragen können.
Bei Fatmir Muhaj wurde dies mit dem Berufungsurteil erledigt.
Eine Ausweisung aus Italien, wenn dieses in wenigen Wochen in Rechtskraft erwächst, droht dem Verurteilten laut seinen Verteidigern übrigens nicht: Er hat zusammen mit einer um 20 Jahre älteren Frau aus Kaltern einen gemeinsamen Sohn.
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