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Begrenzte Pestizide


Der Landtag spricht sich für eine Begrenzung des Herbizid-Einsatzes – und gegen eine Bettenobergrenze im Tourismus aus.

von Matthias Kofler

Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat gestern mit breiter Mehrheit das Naturschutzgesetz des Grillinos Diego Nicolini genehmigt. Manfred Vallazza, Peter Faistnauer, Magdalena Amhof, Ricardo Dello Sbarba, Andreas Leiter Reber, Sandro Repetto und Helmut Tauber stimmten dafür, nur Franz Locher enthielt sich der Stimme.

Der Entwurf sah ursprünglich ein Herbizidverbot für jegliche Vegetationsflächen vor, wurde aber durch einen Antrag des Grünen Riccardo Dello Sbarba und des Gesetzeseinbringers Nicolini abgeändert. Demnach bleibt die im Naturschutzgesetz enthaltene Ausnahme für landwirtschaftliche Flächen, außer bei Feldrainen, Dämmen, Straßenböschungen, Fließgewässern und Gräben, wie Präsident Locher berichtet. Ebenso bleibt der Einsatz erlaubt bei Infrastrukturen, bei denen er aus Sicherheitsgründen nötig ist, wie etwa auf Bahnlinien oder Straßen.

Damit ging der Ausschuss auf den Wunsch des Gemeindenverbandes ein, der eine differenzierte Formulierung des Pestizid-Verbotes forderte. Ein komplettes Verbot würde für bestimmte Anbauformen in der Landwirtschaft (etwa Mais) das Aus bedeuten, so der Gemeindenverband. Landesrat Arnold Schuler erklärt, dass es außerhalb der Landwirtschaft de facto schon ein Spritzverbot gebe. Allerdings sei dieses gesetzlich noch nicht verankert worden.

Eine ausführliche Debatte gab es zum Entwurf der Grünen, der eine Höchstbettenzahl in Beherbergungsbetrieben im Ausmaß von 229.088 Betten vorsieht. Der Ausschuss lehnte den Entwurf mit zwei Ja (Dello Sbarba, Faistnauer), fünf Nein (Locher, Vallazza, Amhof, Leiter Reber und Tauber) und einer Enthaltung (Repetto) ab.

„Es wurde eingehend darüber diskutiert, wie weit qualitative und quantitativ Erweiterung, vor allem im oberen Sternebereich, noch möglich ist“, so Locher, „und die Mehrheit war der Meinung, dass ein genereller Bettenstopp nicht sinnvoll ist. Es gibt Gemeinden mit Infrastrukturen, die nicht ausgelastet sind, etwa bestimmte Skigebiete. Man sollte zusammen mit den Gemeinden eine Regelung finden, die es erlaubt, auf die Situation der einzelnen Gemeinden einzugehen.“

Das neue Raumordnungsgesetz sieht vor, dass die Gemeinden in ihren Tourismusentwicklungsplänen individuell (qualitative und quantitative) Obergrenzen festlegen können. Es sei ein Unterschied, ob Suiten mit 100 Quadratmetern oder kleine Zimmer errichtet werden, erklärt Magdalena Amhof. Laut dem Hotelier Helmut Tauber hat Südtirol nicht zu viel Tourismus. Es gelte, die Qualität in der Hotellerie und Gastronomie weiter zu steigern, Maßnahmen zu setzen, um die durchschnittliche Aufenthaltsdauer der Gäste anzuheben und ein professionelles Gästemanagement zu entwickeln. Der SVP-Politiker begrüßt den Beschluss der Landesregierung, die Erweiterungsmöglichkeiten von Fünf-Sterne-Betrieben auf jene der Vier-Sterne-Superior-Betriebe zu reduzieren.

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