Negative Gutachten
Die Landesregierung teilt mit dem Beschluss vom Dienstag der Marinzen GmbH die Hinderungsgründe mit, weshalb sie an der Annahme des ergänzenden Eingriffs zur „Erweiterung des Skigebietes Marinzen mit Anbindung an das Skigebiet Seiser Alm in der Gemeinde Kastelruth“ gehindert wurde.
Die Machbarkeitsstudie über die Anbindung von Kastelruth auf die Seiser Alm wurde von der Landesregierung bereits 2016 abgelehnt. Nach Aufhebung des damaligen Beschlusses durch das Verwaltungsgericht befasste sich die Landesregierung 2018 erneut mit der Machbarkeitsstudie sowie den zusätzlich beiden vorgelegten Varianten (V1 und V2). Diese wurden erneut abgelehnt. Auch dieser zweite Beschluss der Landesregierung wurde mit einem Verwaltungsgerichtsurteil (Nr. 15/2019) ebenfalls aufgehoben. Dieses sah vor, dass sich der Umweltbeirat mit dem Vorhaben erneut zu befassen habe.
Die Gründe, welche die Annahme des Antrags verhindert haben, hat nun der Umweltbeirat in einem Gutachten vom 26. Februar 2019 festgehalten. Zusätzlich liegen auch die negativen und teilweise negativen Gutachten des Landesamtes für Seilbahnen, der Landesabteilung Wirtschaft und jener für Mobilität vom März 2019 vor.
Die Landesregierung teilt die Hinderungsgründe nun der Marinzen GmbH schriftlich mit.
Ab Erhalt dieser Mitteilung können bis zur Frist von 30 Tagen eventuelle Einwände in schriftlicher Form im Landesamt für Landesplanung hinterlegt werden. Werden keine Einwände vorgebracht, wird die Landesregierung den ergänzenden Eingriff ablehnen.
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